
Winterreifenpflicht in Italien: Regeln, Zeitraum und Brenner
Zwischen Brenner und Sizilien gilt nicht überall dieselbe Regel: Die Winterreifenpflicht in Italien entsteht erst durch die Anordnung des Straßenbetreibers. Was sie verlangt, wann Ketten nicht reichen und was im Sommer gilt.
Ramis Kalkan
Italien hat keine landesweite Winterreifenpflicht. Die Pflicht gilt nur auf Straßen, für die der Betreiber eine Anordnung erlassen hat, meist vom 15. November bis 15. April. Dort reichen Winterreifen oder Schneeketten an Bord. Wer ohne beides erwischt wird, zahlt außerorts 87 bis 344 Euro.
Das überrascht viele, die im Winter über den Brenner fahren. Selbst die italienische Staatspolizei nennt die Daten wie eine feste Frist. Dahinter steht aber eine Befugnis, die jeder Straßenbetreiber selbst ausübt. Dieser Ratgeber zeigt, wann die Winterreifenpflicht in Italien greift, wann Ketten im Kofferraum nicht genügen und warum Winterreifen im Sommer nicht grundsätzlich verboten sind.
Kurz & Knapp
- Die Pflicht entsteht erst durch die Anordnung des Straßenbetreibers und gilt meist vom 15. November bis 15. April.
- Meist reichen Winterreifen oder Schneeketten an Bord, nur eine verschärfte Anordnung verlangt ausschließlich Winterreifen.
- Ein Verstoß kostet außerorts 87 bis 344 Euro und innerorts 42 bis 173 Euro.
- Winterreifen mit dem Geschwindigkeitsindex aus den Fahrzeugpapieren dürfen Sie das ganze Jahr fahren.
Gibt es in Italien eine Winterreifenpflicht?
Nicht als Gesetz mit festem Datum. Der Codice della Strada, das italienische Verkehrsgesetz, gibt dem Straßenbetreiber eine Befugnis. Er darf per Anordnung vorschreiben, dass Fahrzeuge Winterreifen montiert oder Schneeketten an Bord haben (Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe e).
Wer diese Anordnung erlässt, hängt von der Straße ab:
- Staatsstraßen und staatliche Autobahnen: die staatliche Straßengesellschaft ANAS
- Regionalstraßen: der Präsident der Region
- Provinzstraßen: der Präsident der Provinz
- Gemeindestraßen: der Bürgermeister
- Autobahnen mit Konzession: der Konzessionär, also die Betreibergesellschaft (Artikel 6 Absatz 5 und 6)
Deshalb gibt es keine einheitliche Liste für ganz Italien. Jeder Betreiber veröffentlicht eigene Anordnungen. Die ANAS-Anordnung für das Piemont nennt zum Beispiel über 60 Staatsstraßen, darunter die Passstraßen über den Colle di Tenda (SS20), den Montgenèvre (SS24), den Mont Cenis (SS25) und den Simplon (SS33).
Die Winterregel betrifft nur die Ausrüstung. Wie die Maut in Italien berechnet und bezahlt wird, ist eine eigene Frage.
Zeitraum: von wann bis wann die Pflicht gilt
Die meisten Anordnungen gelten vom 15. November bis 15. April. Ein Gesetz, das diese Daten festschreibt, gibt es nicht.
- Übliche Frist: 15. November bis 15. April, nach einer Richtlinie des italienischen Verkehrsministeriums vom 16. Januar 2013.
- Winter 2025/26 im Piemont: 15. November 2025 bis 15. April 2026, laut Anordnung der ANAS.
- Winter 2026/27: Die Anordnungen waren am 11. September 2026 noch nicht veröffentlicht. Sie erscheinen üblicherweise Ende Oktober oder Anfang November.
Achtung: Ob die Pflicht auf Ihrer Strecke gilt, zeigt das Schild an der Straße. Das Schild „CATENE PER NEVE OBBLIGATORIE“ (Schneeketten vorgeschrieben) markiert den Beginn der Pflicht. Dasselbe Schild mit rotem Schrägbalken markiert ihr Ende (Artikel 122 DPR 495/1992).
Winterreifen oder Schneeketten: was die Anordnung verlangt
Die normale Anordnung lässt Ihnen die Wahl. Das Gesetz spricht von Fahrzeugen, die mit Winterreifen ausgerüstet sind „oder Schneeketten an Bord haben“ (im Original: muniti ovvero abbiano a bordo). Ketten im Kofferraum erfüllen diese Pflicht also.
Es gibt aber eine zweite, strengere Befugnis. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf der Betreiber bei erwartetem starkem Schneefall ausschließlich Winterreifen vorschreiben, wenn die Sicherheit anders nicht zu gewährleisten ist (Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe f-bis). Unter einer solchen Anordnung genügen Schneeketten an Bord nicht.
| Anordnung | Was sie verlangt | Reichen Ketten an Bord? |
|---|---|---|
| Normale Winteranordnung (Buchstabe e) | Winterreifen montiert oder Schneeketten an Bord | Ja |
| Verschärfte Anordnung bei starkem Schneefall (Buchstabe f-bis) | Ausschließlich Winterreifen | Nein |
Neben Winterreifen und Ketten nennt die Staatspolizei Spikereifen als drittes zulässiges Hilfsmittel. Spikereifen sind nach ihren Angaben nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen erlaubt. Wie schnell Sie mit montierten Ketten fahren dürfen, erklärt unser Ratgeber zu Schneeketten und Geschwindigkeit.
Welche Kennzeichnung Ihre Reifen tragen sollten
Das Gesetz nennt keine Kennzeichnung. Es verlangt nur Reifen, die für Schnee und Eis geeignet sind. Die Staatspolizei nennt M+S und die Schreibweisen MS, M-S und M&S. Der Automobilclub ACI nennt dagegen M+S und das Alpine-Symbol.
Die beiden Stellen widersprechen sich also. Mit Reifen, die beide Kennzeichnungen tragen, sind Sie auf der sicheren Seite. Was die Symbole bedeuten und welches Land welches verlangt, lesen Sie im Ratgeber zum Winterreifen-Symbol.
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,60 Millimeter für Pkw, Lkw und Anhänger, 1,00 Millimeter für Motorräder und 0,50 Millimeter für Mopeds (Anhang VIII der Durchführungsverordnung DPR 495/1992). Eine höhere Mindesttiefe für Winterreifen schreibt das Gesetz nicht vor. Auf der österreichischen Anreise ist das anders, wie unser Vergleich zur Profiltiefe bei Winterreifen zeigt.
Motorräder und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Motorräder und Mopeds brauchen keine Winterausrüstung. Auf Straßen mit Anordnung dürfen sie aber nur fahren, solange weder Schnee noch Eis liegt und kein Schnee fällt. So steht es in der ANAS-Anordnung für das Piemont.
Dieselbe Anordnung verlangt auf den Staatsstraßen SS21 und SS28 für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen montierte Ketten bei Niederschlag. Das ist eine Regel für diese beiden Straßen, keine Vorschrift für ganz Italien. Wie andere Länder Wohnmobil, Anhänger und Lkw behandeln, zeigt der Ratgeber zur Winterreifenpflicht für Anhänger und Wohnmobil.
Brenner und Südtirol: was auf der Anreise gilt
Auf dem Weg über den Brenner wechselt an der Grenze das Regelwerk. Auf der österreichischen Seite gilt die österreichische Winterausrüstungspflicht: vom 1. November bis 15. April, sobald Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn liegt. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur Winterreifenpflicht in Österreich.
Ab der Grenze gilt die italienische Anordnung. Die Brennerautobahn A22 wird von einer Konzessionsgesellschaft betrieben, und die Anordnung für diese Strecke erlässt der Konzessionär selbst. Prüfen Sie deshalb vor der Fahrt die Anordnung für den aktuellen Winter, statt sich auf die Daten des Vorjahres zu verlassen.
Für die österreichische Anfahrt über die A12 zwischen Kufstein und Innsbruck brauchen Sie eine Vignette. Die A13 über den Brenner ist dagegen streckenmautpflichtig, aber vignettenfrei. Die Vignette bekommen Sie direkt bei der ASFINAG.
Wer über den Gotthard oder den San Bernardino nach Italien fährt, nutzt Schweizer Autobahnen und braucht eine Vignette für die Schweiz. In der Schweiz sind Schneeketten nur auf signalisierten Strecken Pflicht. Mehr dazu im Ratgeber zur Winterreifenpflicht in der Schweiz.
Aus Frankreich führen der Mont-Blanc-Tunnel und der Fréjus-Tunnel nach Italien. Auf der französischen Seite verlangen viele Berggemeinden vom 1. November bis 31. März Winterausrüstung. Mehr dazu im Ratgeber zur Winterreifenpflicht in Frankreich.
Winterreifen im Sommer in Italien
Ein generelles Verbot gibt es nicht. Entscheidend ist der Geschwindigkeitsindex Ihrer Reifen. Das italienische Verkehrsministerium hat das in einem Rundschreiben vom 17. Januar 2014 geregelt:
- Index wie in den Fahrzeugpapieren: Diese Winterreifen dürfen Sie in allen Monaten des Jahres fahren.
- Index niedriger als in den Fahrzeugpapieren: Diese Winterreifen sind nur vom 15. Oktober bis 15. Mai erlaubt. Das Rundschreiben lässt dabei Reifen bis zum Index Q zu.
Die Frist von einem Monat vor und nach dem üblichen Winterzeitraum ist also eine Toleranz für Reifen mit niedrigerem Index. Ein Bußgeld für den Fall, dass solche Reifen außerhalb dieser Frist gefahren werden, nennt das Rundschreiben nicht.
Bußgeld und Kontrolle
Wer gegen eine Winteranordnung verstößt, zahlt je nach Straße einen Betrag innerhalb dieser Spannen:
| Straße | Bußgeld | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Außerorts und Autobahn | 87 bis 344 Euro | Artikel 6 Absatz 14 Codice della Strada |
| Innerorts | 42 bis 173 Euro | Artikel 7 Absatz 14 Codice della Strada |
Die in manchen Ratgebern genannten 41 bis 169 Euro passen nicht zum Gesetzestext. Sie verwechseln die Winterregel vermutlich mit dem Parkverbot, für das im selben Absatz 41 bis 167 Euro gelten.
Fehlt die Ausrüstung, geht es nicht nur ums Geld. Laut Staatspolizei dürfen Sie erst weiterfahren, wenn Sie Winterreifen oder Ketten haben.
Die Regeln gelten auch für Autos mit deutschem Kennzeichen. Weder das Gesetz noch die Anordnungen machen eine Ausnahme für ausländische Fahrzeuge. Umgekehrt zählt bei der Rückfahrt in Deutschland bei Schnee und Glätte nur das Alpine-Symbol, wie der Ratgeber zur Winterreifenpflicht in Deutschland erklärt. Was sonst an Tempolimits und Blitzern zu beachten ist, steht im Ratgeber zum Tempolimit in Italien.
Fazit
Die Winterreifenpflicht in Italien ist keine landesweite Regel, sondern eine Anordnung des jeweiligen Straßenbetreibers. Meist gilt sie vom 15. November bis 15. April. In den meisten Fällen reichen Winterreifen oder Schneeketten an Bord. Nur eine verschärfte Anordnung bei starkem Schneefall verlangt ausschließlich Winterreifen.
Planen Sie für eine Winterfahrt Reifen mit M+S und Alpine-Symbol ein und legen Sie Ketten in den Kofferraum. Achten Sie unterwegs auf das Schild „CATENE PER NEVE OBBLIGATORIE“. Prüfen Sie vor der Abfahrt, welche Anordnung für Ihre Strecke im aktuellen Winter gilt.
Wie Italien im Vergleich zu seinen Nachbarländern abschneidet, zeigt die Übersicht zur Winterreifenpflicht in Europa. Die Kosten für die Autobahn erklärt der Ratgeber Maut in Italien.
Häufige Fragen (FAQ)
Auf den meisten Straßen mit Winteranordnung gilt die Pflicht vom 15. November bis 15. April. Die genauen Daten legt der jeweilige Straßenbetreiber fest. Die Anordnungen für den Winter 2026/27 erscheinen üblicherweise Ende Oktober oder Anfang November.
Unter der normalen Winteranordnung ja: Das Gesetz lässt Winterreifen oder Ketten an Bord zu. Erlässt der Betreiber bei erwartetem starkem Schneefall eine verschärfte Anordnung, genügen Ketten nicht. Dann sind ausschließlich Winterreifen erlaubt.
Ja, wenn der Geschwindigkeitsindex Ihrer Winterreifen dem Wert in den Fahrzeugpapieren entspricht. Liegt der Index darunter, sind die Reifen laut Rundschreiben des Verkehrsministeriums nur vom 15. Oktober bis 15. Mai erlaubt.
Außerorts und auf der Autobahn 87 bis 344 Euro, innerorts 42 bis 173 Euro. Zusätzlich dürfen Sie erst weiterfahren, wenn Sie Winterreifen oder Ketten haben.
Auf der italienischen A22 erlässt der Konzessionär die Winteranordnung für seine Strecke selbst. Prüfen Sie die Daten für den aktuellen Winter vor der Fahrt. Auf der österreichischen Seite gilt die österreichische Regel für winterliche Fahrbahnverhältnisse.
Das Gesetz nennt keine. Die Staatspolizei nennt M+S, der Automobilclub ACI M+S und das Alpine-Symbol. Mit Reifen, die beide Kennzeichnungen tragen, erfüllen Sie beide Auslegungen.
Quellen
- Codice della Strada, Art. 6 (normattiva.it)
- Codice della Strada, Art. 7 (normattiva.it)
- DPR 495/1992, Durchführungsverordnung zum Codice della Strada (normattiva.it)
- Polizia di Stato: Winterausrüstung ab 15. November
- ANAS: Anordnung Piemont, Schneeketten an Bord oder Winterreifen
- Verkehrsministerium MIT: Rundschreiben vom 17. Januar 2014 zum Einsatz von Winterreifen

Ramis Kalkan, Vignetim’de büyüme süreçlerini yönetiyor. Dijital vinyetlerden eSIM'lere kadar, Avrupa'daki karayolu seyahatlerini daha sorunsuz hale getiren her şey hakkında yazıyor. Ankara'da yaşıyor ve genellikle bir sonraki rotasını planlamanın tam ortasında oluyor.

