
Winterreifenpflicht in Europa: Was in welchem Land gilt
München, Brenner, Bologna: dreimal Winter und dreimal eine andere Regel. Wir haben die Winterregeln von 38 Ländern ausgewertet und zeigen in einer Tabelle, was an welcher Grenze gilt.
Ramis Kalkan
Eine einheitliche Winterreifenpflicht für Europa gibt es nicht. Jedes Land regelt den Winter selbst: Bulgarien schreibt Winterreifen nach dem Kalender vor, Deutschland nur bei Glätte, Frankreich nur in bestimmten Berggemeinden. Die Niederlande kennen gar keine Pflicht.
Auf einer einzigen Urlaubsfahrt ändert sich die Regel deshalb mehrmals. Wer von München über den Brenner nach Bologna fährt, braucht in Deutschland Reifen mit Alpine-Symbol, sobald Schnee liegt. In Österreich gilt ein festes Zeitfenster mit eigener Mindestprofiltiefe. In Italien entscheidet der Betreiber der Straße, ob Schneeketten im Kofferraum genügen.
Dieser Ratgeber fasst die Winterreifenpflicht in Europa für 19 Länder in einer Tabelle zusammen. Danach geht es um die sechs Arten von Pflicht, um die Kennzeichnung auf dem Reifen, um Schneeketten und Spikes und um die wichtigste Frage für Urlauber: Gilt das alles auch mit deutschem Kennzeichen? Jede Regel ist an eine offizielle Quelle gebunden.
Kurz & Knapp
- Europa hat keine gemeinsame Winterreifenpflicht. Die Regeln der 38 Länder, die wir ausgewertet haben, folgen sechs Mustern.
- Bulgarien, Estland und Lettland knüpfen die Pflicht allein an den Kalender. Dort gilt sie auch auf trockener Straße.
- In keinem dieser 38 Länder fanden wir eine Ausnahme für ausländische Kennzeichen.
- Deutschland verlangt das Alpine-Symbol, Österreichs Verkehrsministerium nennt die M+S-Kennzeichnung, Frankreich verlangt seit November 2024 beides zusammen.
- Mit Schneeketten dürfen Sie in Deutschland, Tschechien, Slowenien und Ungarn höchstens 50 km/h fahren.
Winterreifenpflicht in Europa: die Länder-Tabelle
Die Tabelle zeigt die Regel für Pkw. Für Lkw, Busse und Anhänger gelten in vielen Ländern eigene Vorschriften, dazu mehr weiter unten. Die Länder mit eigenem Ratgeber sind verlinkt. (Stand: 09/2026)
| Land | Pflicht für Pkw | Zeitraum | Kennzeichnung | Schneeketten |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte | kein Datum | Alpine-Symbol | nur mit Schild. |
| Österreich | bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis | 1. November bis 15. April | M+S laut Ministerium | Ersatz nur bei geschlossener Schnee- oder Eisdecke. |
| Schweiz | keine Winterreifen-Norm, das Auto muss betriebssicher sein | kein Datum | keine Vorgabe | nur auf signalisierten Strecken. |
| Italien | nur wo der Straßenbetreiber es anordnet | meist 15. November bis 15. April | im Gesetz nicht festgelegt | Winterreifen oder Ketten an Bord. |
| Frankreich | nur in festgelegten Berggemeinden | 1. November bis 31. März | Alpine-Symbol und M+S zusammen | Ketten oder Schneesocken mitführen. |
| Tschechien | bei Schnee, Eis oder Reif, auch wenn er zu erwarten ist | 1. November bis 31. März | M+S genügt | nur mit Schild. |
| Slowakei | bei Schnee, Eis oder Reif auf der Fahrbahn | kein Datum für Pkw | M+S oder Alpine-Symbol | nur in beschilderten Abschnitten. |
| Slowenien | im Zeitraum immer, sonst bei Winterverhältnissen | 15. November bis 15. März | M+S oder Schneeflocke | Sommerreifen plus Ketten, bei Winterverhältnissen montiert. |
| Kroatien | auf festgelegten Strecken immer, sonst bei Schnee oder Eis | 15. November bis 15. April | M+S, M.S., M&S oder 3PMSF | nur mit Sommerreifen ab 4 mm Profil. |
| Ungarn | keine Reifenpflicht | kein Datum | keine | nur mit Schild. |
| Polen | keine Reifenpflicht | kein Datum | keine | nur mit Schild bei Schneedecke. |
| Niederlande | keine Pflicht | kein Datum | keine | Metallketten verboten. |
| Belgien | keine Pflicht | kein Datum | keine | nur bei Schnee oder Glatteis erlaubt. |
| Luxemburg | bei Glatteis, Schnee, Schneematsch oder Reif | kein Datum | M+S oder Alpine-Symbol | nur mit Schild. |
| Dänemark | Reifen dürfen nicht offensichtlich ungeeignet sein | kein Datum | M+S anerkannt | keine Regel. |
| Schweden | bei Winterverhältnissen | 1. Dezember bis 31. März | Alpine-Symbol oder POR | keine Pflicht. |
| Norwegen | ausreichender Grip je nach Straßenzustand | kein Datum für die Pflicht | keine für Pkw | als Ersatz zulässig. |
| Bulgarien | nach Kalender, auch auf trockener Straße | 15. November bis 1. März | keine, Winterreifen oder 4 mm Profil | nur bei Bedarf erlaubt. |
| Türkei | keine Reifenpflicht, aber Ketten im Auto | Reifenpflicht nur für Transporte, 15. November bis 15. April | M+S genügt | ein Paar für Schnee und Eis mitführen. |
Die Rechtsgrundlagen stehen unten in den Quellen. Eigene Ratgeber gibt es für Deutschland, Österreich, die Schweiz, Italien und Frankreich.
Sechs Arten von Winterreifenpflicht
Die Frage „Gilt dort Winterreifenpflicht?“ hat selten ein einfaches Ja. Die Regeln der 38 Länder, die wir für diesen Ratgeber ausgewertet haben, lassen sich sechs Mustern zuordnen.
Pflicht nach Kalender
Bulgarien, Estland und Lettland knüpfen die Pflicht nur an das Datum. In Bulgarien gilt sie vom 15. November bis 1. März. Ob Schnee liegt, spielt keine Rolle: Auch auf der trockenen Autobahn bei Sonne müssen Sie passend ausgerüstet sein. Als passend gilt dort ein Winterreifen oder jeder Reifen mit mindestens 4 mm Profil.
Pflicht nach Straßenzustand
Deutschland, die Schweiz, Luxemburg und Dänemark kommen ohne Datum aus. In Deutschland entscheidet die Fahrbahn: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte brauchen alle Räder Winterreifen (§ 2 Absatz 3a StVO). Die Schweiz hat gar keine eigene Winterreifen-Norm. Dort muss das Fahrzeug nach Artikel 29 des Strassenverkehrsgesetzes betriebssicher sein, auch im Schnee.
Ungarn und Polen gehören ebenfalls in diese Gruppe. Eine Reifenpflicht für Pkw gibt es dort nicht, verbindlich wird es erst mit einem Schild für Schneeketten.
Gemischte Regeln
Die meisten Länder verbinden zwei Bedingungen: ein Zeitfenster und den Zustand der Straße. In Österreich gilt die Pflicht vom 1. November bis 15. April, aber nur bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis (§ 102 Absatz 8a KFG). In Slowenien gilt sie im Zeitraum immer und außerhalb davon bei Winterverhältnissen.
Italien gehört ebenfalls dazu, folgt aber einer eigenen Logik. Ein landesweites Gesetz fehlt. Die Pflicht entsteht erst, wenn der Betreiber einer Straße sie anordnet (Artikel 6 Codice della Strada). Die Anordnungen nutzen meist den Zeitraum vom 15. November bis 15. April.
Regionale Pflicht
Frankreich kennt die Winterreifenpflicht nur in Gemeinden, die ein Präfekt in den Gebirgsregionen bestimmt hat. Außerhalb dieser Gemeinden gilt zu keinem Datum und bei keinem Wetter eine Pflicht. Laut einer Anfrage im französischen Senat betrifft das rund 34 Départements.
Nur eine Empfehlung
Die Ukraine rät in ihrer Straßenverkehrsordnung zu Reifen, die für glatte Fahrbahnen geeignet sind. Ein eigener Verstoß entsteht daraus nicht.
Keine Pflicht
Die Niederlande und Belgien schreiben keine Winterreifen vor. Die Niederlande verbieten dafür Metall-Schneeketten und Spikereifen das ganze Jahr. In Belgien dürfen Sie Schneeketten nur bei Schnee oder Glatteis aufziehen.
M+S oder Alpine-Symbol: welche Kennzeichnung wo zählt
Zwei Zeichen auf der Reifenflanke entscheiden, ob ein Reifen als Winterreifen gilt. M+S steht für Matsch und Schnee. Das Alpine-Symbol zeigt einen Berg mit Schneeflocke und verweist auf die UN-ECE-Regelung Nummer 117.
Welches Zeichen reicht, hängt vom Land ab:
- Deutschland: Es zählt nur das Alpine-Symbol (§ 36 Absatz 4 StVZO). Reifen mit bloßem M+S sind seit 1. Oktober 2024 keine Winterreifen mehr.
- Österreich: Das Verkehrsministerium nennt die Schreibweisen M+S, M.S., M&S, MS und M/S. Das Alpine-Symbol allein nennt es nicht.
- Frankreich: In den Pflichtgebieten braucht der Reifen seit 1. November 2024 beide Zeichen zusammen.
- Tschechien und Kroatien: M+S genügt.
- Schweden: Seit 1. Dezember 2024 zählt bei leichten Fahrzeugen das Alpine-Symbol, die Kennzeichnung POR oder ein Spikereifen.
Wer mit denselben Reifen durch mehrere Länder fährt, wählt am besten Reifen mit beiden Zeichen. Sie erfüllen die deutsche, die österreichische und die französische Vorgabe zugleich, sofern das Profil tief genug ist. Was die Zeichen genau bedeuten und wie Sie Ganzjahresreifen richtig lesen, steht in unserem Ratgeber zum Winterreifen-Symbol.
Auch die Mindestprofiltiefe unterscheidet sich. Deutschland schreibt für alle Reifen 1,6 mm vor (§ 36 Absatz 3 StVZO), Österreich für Winterreifen 4 mm. Die Grenzwerte aller Länder zeigt unser Ratgeber zur Profiltiefe bei Winterreifen.
Schneeketten und Spikes in Europa
Schneeketten: meist nur mit Schild
Eine allgemeine Kettenpflicht gibt es in den wenigsten Ländern. In Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Ungarn müssen Ketten nur dort auf die Räder, wo ein Schild sie vorschreibt. In Österreich ersetzen Ketten die Winterreifen nur, wenn die Fahrbahn durchgehend oder fast durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Mit montierten Ketten gilt ein eigenes Tempolimit. In Deutschland sind es auch unter günstigsten Umständen 50 km/h (§ 3 Absatz 4 StVO), ebenso in Tschechien, Slowenien und Ungarn. Ob Schneesocken als Ketten zählen und was auf Alpenpässen gilt, zeigt unser Ratgeber zu Schneeketten und Geschwindigkeit.
Zwei Besonderheiten liegen abseits der Alpen. In der Türkei muss jedes Auto für Tage mit Schnee und Eis ein Paar Schneeketten mitführen. In den Niederlanden sind Metallketten dagegen das ganze Jahr verboten.
Spikereifen: erlaubt oder verboten
Spikes sind in 13 der 38 Länder ganz verboten, darunter Deutschland, Tschechien, Polen, Ungarn, Slowenien, Kroatien und die Niederlande. In Deutschland ergibt sich das Verbot aus der Vorschrift, dass Reifen die Fahrbahn nicht beschädigen dürfen (§ 36 Absatz 1 StVZO).
Mit Zeitfenster erlaubt sind Spikes zum Beispiel in diesen Ländern:
- Österreich: verboten nur von Juni bis September.
- Schweiz: vom 1. November bis 30. April, aber nicht auf Autobahnen und Autostraßen.
- Frankreich: vom 1. November bis 31. März, mit höchstens 90 km/h.
- Belgien: vom 1. November bis 31. März.
- Dänemark: vom 1. November bis 15. April.
- Schweden: vom 1. Oktober bis 15. April.
Wer mit Spikes aus Skandinavien zurückkommt, muss sie also vor der deutschen Grenze loswerden.
Gilt die Winterreifenpflicht auch mit deutschem Kennzeichen?
Ja. In keinem der 38 Länder, deren Winterregeln wir ausgewertet haben, fanden wir eine Ausnahme für ausländische Kennzeichen. Maßgeblich ist das Recht des Landes, auf dessen Straße Sie gerade fahren.
Die Länder regeln das auf drei Wegen. Manche nennen ausländische Fahrzeuge ausdrücklich: Deutschland etwa erstreckt die Profilvorschrift auf ausländische Autos (§ 31d Absatz 4 StVZO). Andere knüpfen ihre Regeln an jede öffentliche Straße, wie Österreich mit § 1 Absatz 1 KFG. Wieder andere schweigen zur Frage. Schweigen bedeutet aber keine Ausnahme, die Pflicht gilt dann für alle Fahrzeuge.
Eine Kontrolle kann die Reise beenden. In Österreich darf die Polizei eine vorläufige Sicherheitsleistung von bis zu 2.180 Euro verlangen und die Weiterfahrt verhindern (§ 134 Absatz 4 KFG). In Italien darf der Fahrer erst weiterfahren, wenn die vorgeschriebene Ausrüstung am Auto ist.
Winterreifen auf der Route: Brenner, Schweiz und Balkan
Über den Brenner nach Italien
Auf der Brennerroute treffen drei Systeme aufeinander. In Deutschland zählt der Straßenzustand, in Österreich das Zeitfenster samt Straßenzustand, in Italien die Anordnung des Straßenbetreibers. Am strengsten ist die österreichische Etappe: Vom 1. November bis 15. April brauchen Sie dort bei Winterverhältnissen Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil.
Ab der Grenze gilt die Anordnung des italienischen Autobahnbetreibers. Die Anordnungen für den Winter 2026/27 waren am 11. September 2026 noch nicht veröffentlicht. Was auf beiden Seiten gilt, steht in den Ratgebern zu Österreich und zur Winterreifenpflicht in Italien. Wie die Autobahngebühr südlich der Grenze funktioniert, erklärt unsere Seite zur Maut in Italien.
Durch die Schweiz
Wer den Brenner meidet, fährt über die Schweiz. Dort gibt es keine Winterreifenpflicht. Wer aber mit ungeeigneten Reifen im Schnee den Verkehr behindert oder einen Unfall verursacht, haftet und muss mit einer Busse rechnen. Auf signalisierten Strecken sind Schneeketten Pflicht. Für die Schweizer Autobahnen brauchen Sie außerdem die Vignette für die Schweiz, die es nur als Jahresvignette gibt.
Auf dem Balkan in Richtung Türkei
Die Route über Österreich, Ungarn, Rumänien und Bulgarien hat nur eine Pflicht, die auch bei trockener Straße gilt: Bulgarien, vom 15. November bis 1. März. Für die ganze Strecke reicht praktisch ein Reifen mit Alpine-Symbol und mindestens 4 mm Profil, dazu ein Paar Schneeketten für die Türkei. Unterwegs brauchen Sie unter anderem die Vignette für Bulgarien.
Die zweite Balkanroute führt über Slowenien, Kroatien und Serbien und hat eine eigene Falle. Slowenien verlangt, dass die Ketten bei Winterverhältnissen montiert sind und nicht nur im Kofferraum liegen. Spikes sind in Slowenien, Kroatien, Serbien und Bulgarien verboten. Für den slowenischen Abschnitt brauchen Sie die Vignette für Slowenien.
Anhänger, Wohnmobil, Lkw und Motorrad
Für Anhänger und Wohnwagen gilt die deutsche Winterreifenpflicht nicht, denn § 2 Absatz 3a StVO betrifft nur Kraftfahrzeuge. Auch Österreich und Tschechien schreiben für Anhänger keine Winterreifen vor. Schweden dagegen bezieht den Anhänger ausdrücklich ein.
Beim Wohnmobil kommt es auf die Fahrzeugklasse an. In Österreich zählt ein Wohnmobil auch über 3,5 Tonnen zur Klasse M1 und fällt damit unter die Pkw-Regel (§ 2 Z 28a KFG). Lkw und Busse haben dort dagegen eine Pflicht ohne Wetterbedingung.
Motorräder sind in Deutschland, Österreich, Tschechien und Frankreich von der Winterreifenpflicht ausgenommen. In der Schweiz braucht übrigens auch der Wohnwagen eine eigene Vignette. Mehr dazu im Ratgeber zur Winterreifenpflicht für Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobil und in der Übersicht zum Tempolimit in Europa mit den Limits für Gespanne.
Fazit
Die Winterreifenpflicht in Europa ist ein Flickenteppich aus sechs Arten von Regeln. Für die Reiseplanung genügen drei Fragen: Hängt die Pflicht im Zielland an einem Datum, am Straßenzustand oder an einer Anordnung? Welche Kennzeichnung verlangt das Land? Und was gilt für Schneeketten auf Ihrer Strecke?
Reifen mit Alpine-Symbol und M+S und ausreichend Profil erfüllen die Vorgaben der wichtigsten Urlaubsländer. Legen Sie Schneeketten ins Auto, wenn Ihre Route über Alpenpässe oder in die Türkei führt. Prüfen Sie vor einer Italienreise die aktuelle Anordnung, denn dort werden die Regeln jedes Jahr neu erlassen.
Die Vignetten für die Transitländer besorgen Sie am besten schon vor der Abfahrt, zum Beispiel die Schweizer Autobahnvignette. Alle weiteren Ratgeber zu Regeln im Ausland finden Sie in der Kategorie Verkehrsregeln.
Häufige Fragen (FAQ)
Nein. Jedes Land regelt die Winterausrüstung selbst. Die 38 Länder, die wir ausgewertet haben, folgen sechs Mustern: vom festen Kalender in Bulgarien bis zu gar keiner Pflicht in den Niederlanden.
Nach dem Kalender in Bulgarien, Estland und Lettland. Nach Zeitraum und Straßenzustand etwa in Österreich, Tschechien, Slowenien, Kroatien und Schweden. In Deutschland und Luxemburg entscheidet allein der Straßenzustand, in Frankreich und Italien die Region oder die Straße.
Ja, wenn das Land, in dem ich fahre, sie vorschreibt. Es gilt immer das Recht vor Ort, und keines der ausgewerteten Länder nimmt ausländische Kennzeichen aus. In Bulgarien brauche ich ab dem 15. November passende Reifen, auch wenn die Straße trocken ist.
Das hängt von der Kennzeichnung ab, nicht vom Namen. In Deutschland zählt ein Ganzjahresreifen nur mit Alpine-Symbol, in Frankreich braucht er zusätzlich M+S. In Österreich muss er als Winterreifen außerdem mindestens 4 mm Profil haben.
Mit Zeitfenster etwa in Österreich, der Schweiz, Frankreich, Belgien, Dänemark und Schweden. Verboten sind sie unter anderem in Deutschland, Tschechien, Polen, Ungarn, Slowenien, Kroatien und den Niederlanden. In der Schweiz dürfen Sie mit Spikes nicht auf die Autobahn.
Ja. In der Türkei muss jedes Auto für Tage mit Schnee und Eis ein Paar Schneeketten mitführen, auch mit ausländischem Kennzeichen (Karayolları Trafik Yönetmeliği, Artikel 64). Fehlt vorgeschriebene Ausrüstung, droht dem Fahrer ein Bußgeld von 1.000 Lira (Gesetz Nummer 2918, Artikel 31).
Quellen
- StVO § 2: Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (gesetze-im-internet.de)
- StVO § 3: Geschwindigkeit, Schneeketten (gesetze-im-internet.de)
- StVZO § 36: Bereifung (gesetze-im-internet.de)
- StVZO § 31d: ausländische Fahrzeuge (gesetze-im-internet.de)
- Kraftfahrgesetz 1967 (RIS Österreich)
- BMIMI: FAQ Winterreifen
- Strassenverkehrsgesetz SVG (Fedlex)
- Signalisationsverordnung SSV (Fedlex)
- Verkehrsregelnverordnung VRV (Fedlex)
- BAZG: Autobahnvignette
- Codice della Strada Art. 6 (normattiva.it)
- Polizia di Stato: Winterreifenpflicht ab 15. November
- Code de la route Art. D.314-8 (Légifrance)
- Französischer Senat: Anfrage Nr. 06613
- Tschechien: Gesetz Nr. 361/2000 Sb. (e-Sbírka)
- Slowakei: Gesetz Nr. 8/2009 Z. z. (Slov-Lex)
- Slowenien: ZPrCP (Uradni list)
- Slowenien: Pravilnik o delih in opremi vozil (Uradni list)
- Kroatien: Polizei zur Winterausrüstung (policija.gov.hr)
- Kroatien: Beschluss über Winterausrüstung, NN 36/2025
- Ungarn: KRESZ (Nemzeti Jogszabálytár)
- Polen: Prawo o ruchu drogowym (Sejm)
- Niederlande: Regeling voertuigen (wetten.overheid.nl)
- Belgien: Wegcode Art. 81 (wegcode.be)
- Belgien: Ministerialerlass zu Spikereifen (wegcode.be)
- Luxemburg: Polizei zu Winterreifen (police.public.lu)
- Dänemark: Færdselsloven (retsinformation.dk)
- Dänemark: Bekendtgørelse 1484/2025 (retsinformation.dk)
- Schweden: Trafikförordning (riksdagen.se)
- Schweden: Polizei zu Winter- und Sommerreifen (polisen.se)
- Norwegen: Forskrift om bruk av kjøretøy (lovdata.no)
- Bulgarien: Straßenverkehrsgesetz ZDvP (rta.government.bg)
- Türkei: Tebliğ über Winterreifen (Resmî Gazete)
- Türkei: Gesetzessammlung (mevzuat.gov.tr)

Ramis Kalkan, Vignetim’de büyüme süreçlerini yönetiyor. Dijital vinyetlerden eSIM'lere kadar, Avrupa'daki karayolu seyahatlerini daha sorunsuz hale getiren her şey hakkında yazıyor. Ankara'da yaşıyor ve genellikle bir sonraki rotasını planlamanın tam ortasında oluyor.

