
Winterreifenpflicht in Österreich: Zeitraum, Reifen, Strafen
Ab 1. November sind Sommerreifen in Österreich nicht automatisch verboten. Die Pflicht hängt am Zustand der Straße. Wann sie greift, welche Aufschrift Ihr Reifen braucht, wo Schneeketten Pflicht sind und warum ein großes Wohnmobil wie ein Pkw behandelt wird.
Ramis Kalkan
Die Winterreifenpflicht in Österreich gilt vom 1. November bis 15. April, aber nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Liegen Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Straße, braucht Ihr Pkw Winterreifen auf allen Rädern. Schneeketten auf zwei Antriebsrädern genügen nur, wenn die Fahrbahn ganz oder fast ganz mit Schnee oder Eis bedeckt ist (§ 102 Abs. 8a KFG). Auf trockener Straße dürfen Sie auch im Januar mit Sommerreifen fahren.
Viele Urlauber aus Deutschland verstehen die Regel in beide Richtungen falsch. Die einen glauben, ab 1. November sei jeder Sommerreifen verboten. Die anderen halten die Schneeflocke auf dem Reifen für den österreichischen Standard. Beides stimmt nicht.
Dieser Ratgeber zeigt, wann die Winterreifenpflicht in Österreich greift und welche Reifen zählen. Danach geht es um Schneeketten, um Wohnmobil und Anhänger und um die Strafen bei einer Kontrolle. Jede Zahl stammt aus dem österreichischen Gesetzestext.
Kurz & Knapp
- Die Pflicht gilt vom 1. November bis 15. April, aber nur bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis (§ 102 Abs. 8a KFG).
- Winterreifen brauchen laut Verkehrsministerium die Aufschrift M+S, M.S., M&S, MS oder M/S und beim Pkw mindestens 4 mm Profil.
- Lkw über 3,5 Tonnen brauchen Winterreifen im ganzen Zeitraum, ein als Pkw zugelassenes Wohnmobil über 3,5 Tonnen dagegen nicht.
- Vor Ort sind höchstens 90 Euro möglich, die gesetzliche Obergrenze liegt bei 10.000 Euro.
Wann gilt die Winterreifenpflicht in Österreich?
Das Gesetz knüpft die Pflicht an zwei Bedingungen. Erstens muss das Datum zwischen 1. November und 15. April liegen. Zweitens müssen auf der Straße winterliche Verhältnisse herrschen, das Kraftfahrgesetz nennt „Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis“. Fehlt eine der beiden Bedingungen, gilt die Pflicht nicht.
Das hat eine praktische Folge. Ein trockener, sonniger Dezembertag in Wien erlaubt Sommerreifen. Derselbe Tag auf einem verschneiten Pass verlangt Winterreifen. Die Regel fragt also nicht nach der Jahreszeit, sondern nach dem Zustand der Straße, auf der Sie gerade fahren.
In den Alpen wechselt dieser Zustand oft innerhalb weniger Kilometer. Wer im Winter nach Tirol, Salzburg oder Kärnten fährt, montiert deshalb besser für den ganzen Zeitraum Winterreifen. Das ist kein Gesetz, aber die einzige sichere Planung.
Die Bundesländer erlassen keine eigenen Winterreifen-Verordnungen. Die Regel ist bundesweit einheitlich. Für die Saison 2026/27 ändert sich nichts: Die neue Fassung von § 102 KFG, die ab 1. Oktober 2026 gilt, übernimmt die Winterregeln wortgleich.
Was für welches Fahrzeug gilt
| Fahrzeug | Zeitraum | Wann die Pflicht greift | Ausrüstung |
|---|---|---|---|
| Pkw und Lieferwagen bis 3,5 t (M1, N1) | 1. November bis 15. April | bei Schnee, Schneematsch oder Eis | Winterreifen auf allen Rädern oder Schneeketten auf zwei Antriebsrädern |
| Wohnmobil der Klasse M1, auch über 3,5 t | 1. November bis 15. April | bei Schnee, Schneematsch oder Eis | wie beim Pkw |
| Lkw über 3,5 t (N2, N3) | 1. November bis 15. April | immer, auch auf trockener Straße | Winterreifen mindestens auf einer Antriebsachse, Schneeketten mitführen |
| Busse (M2, M3) | Reifen bis 15. März, Ketten bis 15. April | immer, auch auf trockener Straße | Winterreifen, Schneeketten mitführen |
| Anhänger und Wohnwagen | kein Zeitraum | keine Winterreifenpflicht | allgemeines Mindestprofil |
| Motorräder | kein Zeitraum | keine Winterreifenpflicht | keine Winterausrüstung |
Stand: 09/2026, Quelle: § 102 Abs. 8a und 9 KFG, § 2 Z 28a KFG.
Welche Reifen als Winterreifen zählen
Das Kraftfahrgesetz selbst nennt keine Aufschrift. Es spricht nur von Reifen, die für Schnee, Schneematsch oder Eis bestimmt sind. Die Kennzeichnung legt das Verkehrsministerium fest. Seine Antwort ist eindeutig: „Ein Reifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift ‚M+S‘, ‚M.S.‘, ‚M&S‘, ‚MS‘ oder ‚M/S‘ trägt.“
Das Alpine-Symbol mit Berg und Schneeflocke kommt in dieser Aufzählung nicht vor. Die oft gelesene Aussage, das Symbol sei in Österreich seit 2024 Pflicht, stammt aus Deutschland.
Dort gilt seit 1. Oktober 2024 tatsächlich nur noch das Alpine-Symbol, wie unser Ratgeber zur Winterreifenpflicht in Deutschland zeigt. Wer in beiden Ländern unterwegs ist, wählt einen Reifen, der beides trägt. Was die Zeichen bedeuten, erklärt unser Ratgeber zum Winterreifen-Symbol.
Mindestprofil für Winterreifen in Österreich
Ein Winterreifen braucht in Österreich mehr Profil als ein Sommerreifen. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt:
- Radialreifen: mindestens 4 mm
- Diagonalreifen: mindestens 5 mm
- über 3,5 Tonnen: 5 mm (Radial) und 6 mm (Diagonal)
Diese Werte gelten nur, solange der Reifen die Winterpflicht erfüllen soll (§ 4 Abs. 4 KDV). Sinkt das Profil darunter, ist der Reifen nicht illegal. Er zählt dann aber als Sommerreifen mit dem allgemeinen Mindestprofil von 1,6 mm. Auf verschneiter Straße fahren Sie damit ohne Winterausrüstung. Wie viel Profil andere Länder im Winter verlangen, vergleicht unser Ratgeber zur Profiltiefe bei Winterreifen.
Ganzjahresreifen
Einen eigenen Begriff „Ganzjahresreifen“ kennt das Gesetz nicht. Entscheidend ist die Aufschrift. Trägt Ihr Ganzjahresreifen eine der fünf M+S-Schreibweisen und mindestens 4 mm Profil, zählt er als Winterreifen. In Frankreichs Berggemeinden braucht derselbe Reifen zusätzlich das Alpine-Symbol, wie der Ratgeber zur Winterreifenpflicht in Frankreich erklärt.
Spikereifen
Spikereifen sind in Österreich erlaubt, nur nicht in den Sommermonaten. Die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung sagt: „Spikesreifen dürfen in den Sommermonaten (Juni, Juli, August und September) nicht verwendet werden.“ Dazu kommen vier Bedingungen:
- nur an Fahrzeugen bis 3.500 kg
- an allen Rädern, die das Fahrzeug antreiben
- höchstens 80 km/h, auf Autobahnen und Autostraßen 100 km/h (§ 58 KDV)
- ein Aufkleber am Heck, der wieder weg muss, sobald die Spikes abmontiert sind
Schneeketten in Österreich: Ersatz und Pflichtstrecken
Schneeketten können Winterreifen ersetzen, aber nur unter einer engen Bedingung. Die Fahrbahn muss durchgehend oder fast durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt sein. Auf nasser Straße mit einzelnen Schneeresten reichen Sommerreifen mit Ketten also nicht.
Eine allgemeine Pflicht, Schneeketten im Pkw mitzuführen, gibt es nicht. Mitführen müssen Ketten nur Lkw und Busse, und zwar vom 1. November bis 15. April (§ 102 Abs. 9 KFG).
Das Schild „Schneeketten vorgeschrieben“
Auf manchen Strecken ordnet ein blaues Gebotszeichen Ketten an. Laut § 52 lit. b Z 22 StVO zeigt es an, „dass Kraftwagen … auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten haben müssen“. Das Schild gilt für mehrspurige Kraftfahrzeuge.
Motorräder sind davon nicht erfasst. Wo die Pflicht endet, zeigt dasselbe Schild mit rotem Querbalken.
Eine feste Liste der Kettenstrecken gibt es nicht. Die Behörde kann das Schild überall aufstellen, wo die Verhältnisse es verlangen. Ketten müssen der ÖNORM V 5117 oder V 5119 entsprechen oder einem gleichwertigen Produkt aus einem anderen EU-Staat (§ 4 Abs. 7 KDV).
Wie schnell Sie mit montierten Ketten fahren dürfen und wie andere Länder das regeln, lesen Sie in unserem Ratgeber zu Schneeketten und Geschwindigkeit.
Wohnmobil, Anhänger, Lkw und Motorrad
Beim Gewicht von 3,5 Tonnen denken viele sofort an die Lkw-Regel. Für das Wohnmobil stimmt das nicht. Das Kraftfahrgesetz ordnet das Wohnmobil der Klasse M1 zu, und zwar ohne Gewichtsgrenze (§ 2 Z 28a KFG).
Ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen folgt deshalb der Pkw-Regel: Winterreifen nur bei winterlichen Verhältnissen. Anders ist es nur bei einer Zulassung als Bus der Klasse M3.
Anhänger und Wohnwagen haben in Österreich keine Winterreifenpflicht. § 102 Abs. 8a und 9 KFG nennen nur Kraftfahrzeuge. Für den Anhänger gilt das allgemeine Mindestprofil: 1,6 mm, über 3.500 kg 2 mm.
Für die übrigen Fahrzeuge gilt:
- Lkw über 3,5 Tonnen: feste Pflicht vom 1. November bis 15. April, unabhängig vom Wetter.
- Busse: Die Reifenpflicht endet am 15. März, die Kettenmitführung erst am 15. April.
- Motorräder und Mopeds: von Winterreifen und Schneeketten ganz ausgenommen.
Wie Deutschland, Tschechien und Schweden Anhänger und Wohnmobile behandeln, zeigt unser Ratgeber zur Winterreifenpflicht für Anhänger und Wohnmobil.
Strafen: Was bei einer Kontrolle droht
Für fehlende Winterausrüstung gibt es in Österreich keinen festen Bußgeldkatalog. Die Polizei kann vor Ort eine Organstrafverfügung ausstellen. Diese ist nach § 50 Abs. 1 VStG auf 90 Euro begrenzt.
Was darüber liegt, verhängt die Behörde später mit einer Strafverfügung.
| Was droht | Höhe | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Strafe vor Ort (Organstrafverfügung) | bis 90 Euro | § 50 Abs. 1 VStG |
| Höchststrafe | bis 10.000 Euro | § 134 Abs. 1 KFG |
| Ersatzfreiheitsstrafe, wenn die Geldstrafe uneinbringlich ist | bis sechs Wochen | § 134 Abs. 1 KFG |
| Vorläufige Sicherheitsleistung bei Lenkern ohne Wohnsitz in Österreich | bis 2.180 Euro | § 134 Abs. 4 KFG |
Stand: 09/2026.
Drei verbreitete Aussagen halten dem Gesetz nicht stand:
- „Rund 100 Euro vor Ort“: Als Organstrafverfügung ist das nicht möglich, die Grenze liegt bei 90 Euro.
- „Bis 5.000 Euro“: Die Obergrenze ist zu niedrig angegeben, das Gesetz sieht bis 10.000 Euro vor.
- „Alpine-Symbol seit 2024 Pflicht“: Das ist die deutsche Regel, das österreichische Ministerium nennt nur die M+S-Schreibweisen.
Für Fahrer aus dem Ausland ist die Sicherheitsleistung der wichtigste Punkt. Zahlen Sie sie nicht, darf die Polizei die Weiterfahrt verhindern. Wird das nicht binnen 72 Stunden gelöst, kann sie das Fahrzeug als Sicherheit beschlagnahmen (§ 134 Abs. 4a und 4b KFG).
Gilt die Pflicht auch mit deutschem Kennzeichen?
Ja. Das Kraftfahrgesetz gilt nach § 1 Abs. 1 für alle Fahrzeuge, die „auf Straßen mit öffentlichem Verkehr“ verwendet werden. Entscheidend ist die Straße, nicht das Kennzeichen. Eine Ausnahme für ausländische Autos enthält das Gesetz nicht.
Mit dem Auto durch Österreich nach Italien, Slowenien oder in die Schweiz
Für viele ist Österreich nur das Transitland. Die Winterregel gilt trotzdem ab dem ersten Kilometer, auch für eine einzige Durchfahrt.
Unterwegs brauchen Sie auf dem Autobahnnetz außerdem eine Vignette. Vignetim verkauft die österreichische Vignette nicht, Sie bekommen sie direkt bei der ASFINAG. Die Tempolimits auf der Strecke finden Sie im Ratgeber Tempolimit in Österreich.
Hinter der Grenze gelten andere Regeln:
- Über den Brenner nach Italien: Die österreichische Regel endet an der Grenze. Ab dort gilt die Anordnung des italienischen Straßenbetreibers. Was auf der Brennerautobahn und in Südtirol gilt, erklärt unser Ratgeber zur Winterreifenpflicht in Italien.
- Über Vorarlberg in die Schweiz: Eine Winterreifenpflicht nach Kalender gibt es dort nicht. Wer mit ungeeigneten Reifen einen Unfall verursacht, haftet aber, und auf signalisierten Strecken sind Ketten Pflicht. Mehr dazu im Ratgeber zur Winterreifenpflicht in der Schweiz. Für die Schweizer Autobahnen brauchen Sie die Vignette für die Schweiz.
- Über den Karawankentunnel nach Slowenien: Winterausrüstung ist vom 15. November bis 15. März vorgeschrieben, auch auf trockener Straße, und zusätzlich bei winterlichen Verhältnissen.
- Sommerreifen mit Ketten in Slowenien: Bei Schnee oder Eis müssen die Ketten montiert sein, im Kofferraum reichen sie nicht.
- Vignette für Slowenien: Für die slowenischen Autobahnen brauchen Sie die Vignette für Slowenien, die an Ihr Kennzeichen gebunden ist.
Fazit
Die Winterreifenpflicht in Österreich ist situativ. Sie gilt vom 1. November bis 15. April, aber nur, wenn Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Straße liegen. Dann brauchen Pkw Winterreifen mit einer M+S-Aufschrift und mindestens 4 mm Profil auf allen Rädern. Schneeketten ersetzen sie nur auf fast durchgehend verschneiter Fahrbahn.
Planen Sie eine Winterreise in die Alpen, fahren Sie den ganzen Zeitraum mit Winterreifen. Achten Sie auf die M+S-Aufschrift und auf das Profil, nicht nur auf die Schneeflocke. Für Wohnmobil und Anhänger gelten eigene Regeln, und die Strafe vor Ort liegt bei höchstens 90 Euro.
Wie die Nachbarländer die Pflicht regeln, zeigt unsere Übersicht zur Winterreifenpflicht in Europa. Weitere Regeln finden Sie in den Verkehrsregeln-Ratgebern.
Häufige Fragen (FAQ)
Nein, nicht automatisch. Ab 1. November brauchen Sie Winterreifen nur, wenn Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Straße liegen. Auf trockener Straße sind Sommerreifen bis 15. April erlaubt.
Ja, wenn sie die Aufschrift M+S, M.S., M&S, MS oder M/S tragen. Außerdem brauchen sie mindestens 4 mm Profil. Ein Ganzjahresreifen nur mit Schneeflocke erfüllt die Definition des Ministeriums nicht.
Bei Pkw bis 3,5 Tonnen mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm. Mit weniger Profil zählt der Reifen als Sommerreifen. Das allgemeine Mindestprofil liegt bei 1,6 mm.
Mit dem Pkw nein. Eine Mitführpflicht gilt nur für Lkw und Busse vom 1. November bis 15. April. Steht das Schild „Schneeketten vorgeschrieben“, müssen die Ketten aber auf zwei Antriebsrädern montiert sein.
Ja. Das Kraftfahrgesetz gilt für alle Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Österreich, unabhängig vom Kennzeichen. Eine Ausnahme für ausländische Autos gibt es nicht.
Vor Ort höchstens 90 Euro. Die Behörde kann bis zu 10.000 Euro verhängen. Ohne Wohnsitz in Österreich kann die Polizei zusätzlich eine Sicherheitsleistung von bis zu 2.180 Euro verlangen.
Quellen
- RIS: Kraftfahrgesetz 1967, § 102 (Winterreifen und Schneeketten)
- RIS: Kraftfahrgesetz 1967, § 1 (Geltungsbereich)
- RIS: Kraftfahrgesetz 1967, § 2 (Begriffsbestimmungen, Wohnmobil)
- RIS: Kraftfahrgesetz 1967, § 134 (Strafbestimmungen)
- RIS: Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung, § 4 (Reifen, Spikes, Schneeketten)
- RIS: Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung, § 58 (Geschwindigkeit mit Spikes)
- RIS: Straßenverkehrsordnung 1960, § 52 (Vorschriftszeichen)
- RIS: Verwaltungsstrafgesetz, § 50 (Organstrafverfügung)
- BMIMI: FAQ Winterreifen
- Uradni list RS: Zakon o pravilih cestnega prometa (ZPrCP), 29. člen
- Uradni list RS: Pravilnik o delih in opremi vozil (16/22)

Ramis Kalkan, Vignetim’de büyüme süreçlerini yönetiyor. Dijital vinyetlerden eSIM'lere kadar, Avrupa'daki karayolu seyahatlerini daha sorunsuz hale getiren her şey hakkında yazıyor. Ankara'da yaşıyor ve genellikle bir sonraki rotasını planlamanın tam ortasında oluyor.

