
Winterreifenpflicht in Frankreich: Loi Montagne und Bußgeld
Loi Montagne heißt die französische Winterregel, und sie gilt nur dort, wo ein Präfekt sie anordnet. Was Sie in den Alpen und Pyrenäen im Auto brauchen, warum zwei Winterreifen nicht reichen und was hinter den 135 Euro steckt.
Ramis Kalkan
Frankreich hat keine landesweite Winterreifenpflicht. Vom 1. November bis 31. März gilt sie nur in Gemeinden, die ein Präfekt in den Gebirgsregionen festgelegt hat. Dort brauchen Pkw Schneeketten oder Schneesocken im Auto oder vier Winterreifen mit Alpine-Symbol und M+S. Ein Bußgeld für Verstöße hat die Regierung bisher nie in Kraft gesetzt.
Im Alltag heißt die Regel Loi Montagne, also „Berggesetz“. Viele Ratgeber schreiben von 135 Euro Strafe und von 48 betroffenen Départements. Beides hält dem Gesetzestext nicht stand. Dieser Ratgeber zeigt, was die Winterreifenpflicht in Frankreich tatsächlich verlangt, wo sie gilt und was bei einer Kontrolle droht.
Kurz & Knapp
- Die Pflicht gilt vom 1. November bis 31. März, aber nur in Gemeinden, die ein Präfekt per Erlass festlegt.
- Pkw brauchen Ketten oder Socken für zwei Antriebsräder im Auto oder Winterreifen auf zwei Rädern je Achse, also vier.
- Winterreifen müssen seit 1. November 2024 das Alpine-Symbol und M+S gemeinsam tragen.
- Ein eigenes Bußgeld hat die Regierung nie erlassen, und der Stand für 2026/27 ist offen.
Gilt in Frankreich eine Winterreifenpflicht?
Nur regional. Artikel D.314-8 des Code de la route, der französischen Straßenverkehrsordnung, verpflichtet nicht ganz Frankreich. Er gibt den Präfekten der Départements eine Aufgabe: Nach Anhörung des jeweiligen Bergkomitees (comité de massif) legen sie per Erlass die Gemeinden fest, in denen Winterausrüstung Pflicht ist.
Außerhalb dieser Gemeinden gibt es keine Pflicht, egal bei welchem Wetter. Innerhalb gilt sie vom 1. November bis 31. März. Eine Bedingung wie Schnee oder Glätte nennt der Artikel nicht.
Die Vorschrift richtet sich nach der Fahrzeugklasse, nicht nach dem Kennzeichen. Ein Auto mit deutschem Kennzeichen fällt in einer festgelegten Gemeinde also unter dieselbe Regel wie ein französisches. Eine ausdrückliche Aussage zu ausländischen Fahrzeugen enthält der Text allerdings nicht.
Wo die Pflicht gilt: Gebirgsregionen und Gemeindelisten
Die Präfekten wählen Gemeinden in den Gebirgsmassiven aus, die ein französisches Gesetz von 1985 festlegt:
- Alpen
- Pyrenäen
- Zentralmassiv
- Jura
- Vogesen
- Korsika
Eine Anfrage im französischen Senat vom November 2025 spricht von 34 Départements, in denen Präfekten solche Zonen festgelegt haben. Die oft genannten 48 Départements beruhen auf einem Missverständnis. Die Zahl 48 stammt aus dem Département Pyrénées-Orientales und bezeichnet dort die Zahl der betroffenen Gemeinden.
Auch innerhalb einer Zone gibt es Ausnahmen. Der Präfekt darf einzelne Straßenabschnitte und Umleitungsstrecken befreien. Im Département Pyrénées-Orientales sind zum Beispiel die Gemeindestraßen von Olette ausgenommen, obwohl der Ort zur Zone gehört.
Die verbindlichen Gemeindelisten veröffentlicht jede Präfektur selbst, etwa die Präfektur Pyrénées-Orientales. Wer eine Karte sucht, prüft vor der Fahrt die Seite der Präfektur seines Ziel-Départements.
Was Sie brauchen: Ketten, Socken oder vier Winterreifen
Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge nennt der Artikel zwei Wege. Sie haben entweder abnehmbare Gleitschutzvorrichtungen für mindestens zwei Antriebsräder im Fahrzeug. Oder Sie fahren Winterreifen auf mindestens zwei Rädern jeder Achse.
| Fahrzeug | Weg 1 | Weg 2 |
|---|---|---|
| Pkw und leichte Nutzfahrzeuge | Ketten oder Socken für zwei Antriebsräder im Fahrzeug | Winterreifen auf zwei Rädern je Achse, beim normalen Pkw also vier |
| Busse und Lkw ohne Anhänger | Ketten oder Socken für zwei Antriebsräder | Winterreifen auf zwei gelenkten und zwei angetriebenen Rädern |
| Lkw mit Anhänger oder Auflieger | Ketten oder Socken für zwei Antriebsräder | kein Winterreifen-Weg |
Achtung: Zwei Winterreifen auf der Antriebsachse reichen beim Pkw nicht. Die Regel verlangt Winterreifen auf jeder Achse. Nur der Ketten-Weg bezieht sich auf die Antriebsräder.
Schneesocken aus Textil zählen wie Ketten. Der Artikel spricht allgemein von abnehmbaren Gleitschutzvorrichtungen, und die Präfektur Rhône nennt ausdrücklich Schneeketten aus Metall oder Textil.
Die Pflicht besteht darin, sie mitzuführen. Benutzen dürfen Sie Ketten nur auf schneebedeckter Straße (Artikel R.314-3). Wie schnell Sie mit Ketten fahren dürfen, erklärt unser Ratgeber zu Schneeketten und Geschwindigkeit.
Wer von der Pflicht befreit ist
Fahrzeuge mit fest montierten Gleitschutzvorrichtungen fallen nicht unter die Pflicht. Dazu zählen zwei Reifenarten:
- Spikereifen: erlaubt vom 1. November bis 31. März, wobei der Präfekt die Daten verschieben darf. Es gilt höchstens 90 km/h, und hinten links am Fahrzeug muss eine runde Scheibe mit 15 Zentimetern Durchmesser angebracht sein (Erlass vom 18. Juli 1985).
- Reifen mit der Kennzeichnung POR: Profi-Geländereifen, die seit 5. November 2025 ebenfalls befreien.
Motorräder und Mopeds sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Der Artikel nennt nur Pkw, Nutzfahrzeuge, Busse und Lkw. Wie andere Länder Motorrad, Wohnmobil und Anhänger behandeln, zeigt der Ratgeber zur Winterreifenpflicht für Anhänger und Wohnmobil.
Welche Kennzeichnung Winterreifen in Frankreich brauchen
Seit 1. November 2024 gilt ein Reifen in Frankreich nur als Winterreifen, wenn er beide Kennzeichnungen gemeinsam trägt:
- das Alpine-Symbol, also den Berg mit Schneeflocke
- eine der Schreibweisen M+S, M. S oder M&S
Bis 31. Oktober 2024 reichte M+S allein.
Ein Reifen mit M+S, aber ohne Alpine-Symbol, erfüllt die Pflicht also nicht mehr. Auch die Winterreifenpflicht in Deutschland erkennt seit 1. Oktober 2024 nur noch das Alpine-Symbol an. Nach dem Wortlaut gilt dasselbe für einen Reifen mit Alpine-Symbol, aber ohne M+S. Ganzjahresreifen zählen, wenn sie beide Kennzeichnungen tragen. Welche Kennzeichnung andere Länder verlangen, zeigt der Ratgeber zum Winterreifen-Symbol.
Eine Mindestprofiltiefe in Millimetern nennt der Code de la route nicht. Er verlangt ein sichtbares Profil auf der ganzen Lauffläche, ohne dass Gewebe hervortritt (Artikel R.314-1). Wie viel Profil andere Länder im Winter verlangen, zeigt der Ratgeber zur Profiltiefe bei Winterreifen.
Bußgeld: was wirklich droht
Artikel D.314-8 enthält keine Strafvorschrift. Die Regierung müsste ein eigenes Dekret erlassen, damit ein Verstoß geahndet werden kann. Dieses Dekret ist nie erschienen.
Das hat die französische Regierung am 12. Februar 2026 in ihrer Antwort auf eine Senatsanfrage bestätigt. Seit Beginn werde die Maßnahme „pädagogisch angewandt, ohne Sanktion“ (im Original: „de manière pédagogique, sans sanction“). Für den Winter 2025/26 habe das Dekret nicht rechtzeitig erscheinen können.
Die oft genannten 135 Euro sind der allgemeine Pauschalbetrag für Ordnungswidrigkeiten der vierten Klasse. Mit der Winterreifenpflicht ist dieser Betrag bisher nicht verknüpft. Die Stufen dieser Klasse lauten:
- 90 Euro bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen
- 135 Euro als regulärer Pauschalbetrag
- 375 Euro bei verspäteter Zahlung
- 750 Euro als gesetzlicher Höchstbetrag
Ob das Sanktionsdekret zum Winter 2026/27 kommt, war am 11. September 2026 nicht bekannt. Ein echtes Bußgeld der vierten Klasse gibt es dagegen für zwei verwandte Verstöße: für Ketten auf schneefreier Straße und für unzulässige Metallteile im Reifen (Artikel R.314-3). In beiden Fällen darf die Polizei das Fahrzeug zusätzlich stilllegen lassen.
Anreise in die Alpen über die Schweiz
Viele fahren von Deutschland über Basel oder Genf in die französischen Alpen. Führt Ihre Route über Schweizer Autobahnen, brauchen Sie eine Vignette für die Schweiz. Schneeketten sind in der Schweiz nur auf signalisierten Strecken Pflicht, mehr dazu im Ratgeber zur Winterreifenpflicht in der Schweiz.
Wer von den französischen Alpen weiter nach Italien fährt, etwa durch den Mont-Blanc- oder den Fréjus-Tunnel, kommt in das Regelwerk der italienischen Straßenbetreiber. Mehr dazu im Ratgeber zur Winterreifenpflicht in Italien.
In Frankreich selbst gelten auf der Anreise eigene Tempolimits, bei Regen sogar niedrigere. Die Zahlen stehen im Ratgeber zum Tempolimit in Frankreich.
Fazit
Die Winterreifenpflicht in Frankreich gilt nur regional. Vom 1. November bis 31. März brauchen Sie in den festgelegten Berggemeinden Ketten oder Socken im Auto oder vier Winterreifen mit Alpine-Symbol und M+S. Außerhalb dieser Gemeinden gibt es keine Pflicht.
Ein Bußgeld droht bisher nicht, weil das nötige Dekret fehlt. Verlassen Sie sich darauf aber nicht: In verschneiten Bergregionen schützt die Ausrüstung vor Unfällen und davor, dass Sie an einer Kontrolle nicht weiterkommen. Legen Sie Ketten oder Socken ins Auto, bevor Sie in die Alpen oder Pyrenäen fahren.
Deutlich strenger ist Österreich: Dort gilt vom 1. November bis 15. April im ganzen Land eine Pflicht, sobald Schnee, Schneematsch oder Eis liegt. Mehr dazu im Ratgeber zur Winterreifenpflicht in Österreich. Wie Frankreich im Vergleich zu anderen Ländern abschneidet, zeigt die Übersicht zur Winterreifenpflicht in Europa. Weitere Ratgeber finden Sie in der Kategorie Verkehrsregeln.
Häufige Fragen (FAQ)
Nur in Gemeinden, die ein Präfekt per Erlass festgelegt hat. Sie liegen in den Gebirgsmassiven wie Alpen und Pyrenäen, laut Senat in rund 34 Départements. Die Gemeindelisten veröffentlicht jede Präfektur selbst.
Ja. Die Regel verlangt abnehmbare Gleitschutzvorrichtungen für zwei Antriebsräder, und Textil-Schneeketten zählen dazu. Die Präfektur Rhône nennt Schneeketten aus Metall oder Textil ausdrücklich.
Ein eigenes Bußgeld gibt es bisher nicht, weil das nötige Dekret nie erlassen wurde. Die Regierung hat am 12. Februar 2026 bestätigt, dass die Pflicht bisher ohne Sanktion angewandt wird. Die oft genannten 135 Euro sind ein allgemeiner Tarif, der nicht an diese Pflicht gebunden ist.
Beim Pkw vier. Die Regel verlangt Winterreifen auf mindestens zwei Rädern jeder Achse. Wer nur zwei Winterreifen montiert, erfüllt die Pflicht nicht und braucht Ketten oder Socken im Auto.
Als Winterreifen nicht mehr. Seit 1. November 2024 muss ein Winterreifen das Alpine-Symbol und M+S gemeinsam tragen. Ein Reifen nur mit M+S erfüllt die Pflicht nicht.
Nein. Die Vorschrift nennt nur Pkw, Nutzfahrzeuge, Busse und Lkw. Motorräder und Mopeds sind ausgenommen.
Quellen
- Code de la route, Art. D.314-8 (Légifrance)
- Code de la route, Art. R.314-1 (Légifrance)
- Code de la route, Art. R.314-3 (Légifrance)
- Arrêté vom 18. Juli 1985 zu Gleitschutzvorrichtungen (Légifrance)
- Französischer Senat: Anfrage Nr. 06613 mit Antwort der Regierung
- Präfektur Pyrénées-Orientales: Winterausrüstung in 48 Gemeinden
- Präfektur Rhône: Winterausrüstung in Bergzonen

Ramis Kalkan, Vignetim’de büyüme süreçlerini yönetiyor. Dijital vinyetlerden eSIM'lere kadar, Avrupa'daki karayolu seyahatlerini daha sorunsuz hale getiren her şey hakkında yazıyor. Ankara'da yaşıyor ve genellikle bir sonraki rotasını planlamanın tam ortasında oluyor.

