
Winterreifenpflicht in Deutschland: Regeln, Reifen, Bußgeld
Kein Stichtag, aber eine klare Regel: Bei Glätte, Schnee oder Matsch brauchen alle vier Räder Reifen mit Alpine-Symbol. Warum alte M+S-Reifen nicht mehr reichen und warum auch der Halter zahlt.
Ramis Kalkan
Deutschland hat keine Winterreifenpflicht nach Datum. Die Pflicht hängt am Zustand der Straße: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen alle Räder Reifen mit Alpine-Symbol tragen. Reifen, die nur M+S zeigen, zählen seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr.
Viele verlassen sich auf einen Stichtag im Kalender. Den gibt es im Gesetz nicht. Ein trockener Dezembertag erlaubt Sommerreifen, eine glatte Straße im April verlangt Winterreifen.
Dieser Ratgeber zeigt, was die Winterreifenpflicht in Deutschland genau verlangt: welche Reifen zählen, was Ganzjahresreifen können und was ein Verstoß kostet. Dazu kommen die Regeln für Lkw, Anhänger, Motorrad und Mietwagen und ein Blick über die Grenze.
Kurz & Knapp
- Die Winterreifenpflicht in Deutschland gilt nach Wetter, nicht nach Datum (§ 2 Abs. 3a StVO).
- Als Winterreifen zählen nur Reifen mit Alpine-Symbol, auch Ganzjahresreifen (§ 36 Abs. 4 StVZO).
- Reine M+S-Reifen reichen seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr.
- Ohne passende Reifen zahlt der Fahrer 60 Euro und einen Punkt, der Halter zusätzlich 75 Euro und einen Punkt.
- Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm Profil, eine höhere Winter-Grenze gibt es nicht.
Gibt es eine Winterreifenpflicht in Deutschland?
Ja, aber sie hängt am Wetter. Die Regel steht in § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung. Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder passende Reifen haben. Man spricht deshalb von der situativen Winterreifenpflicht.
Im Gesetz steht kein Monat. Die bekannte Faustregel „von O bis O“, also von Oktober bis Ostern, ist eine Merkhilfe aus dem Reifenhandel. Sie hat keine rechtliche Wirkung. Entscheidend ist allein, wie die Straße gerade aussieht.
Die Regel gilt bundesweit gleich. In Bayern oder im Harz gilt dasselbe wie in Hamburg, denn die StVO ist ein Bundesgesetz. Laut dem Stand der StVO wurde sie zuletzt am 30. Januar 2026 geändert. Die Winterregel in § 2 Absatz 3a blieb dabei unverändert.
Jenseits der Grenze gelten andere Regeln, oft zusätzlich eine Vignettenpflicht. Wer im Winter nach Tschechien oder in die Schweiz fährt, regelt die Vignette für Tschechien und die Vignette für die Schweiz am besten vor der Abfahrt.
Alle Räder, nicht nur die Antriebsachse
Für Pkw und leichte Transporter gilt die Pflicht für alle Räder. Zwei Winterreifen vorn und zwei Sommerreifen hinten erfüllen sie nicht. Eine Ausnahme nur für die Antriebsachse gibt es bei diesen Fahrzeugen nicht.
Welche Reifen gelten als Winterreifen?
Was ein Winterreifen ist, regelt § 36 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen:
- Profil, Gummimischung oder Bauart verbessern vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee.
- Der Reifen trägt das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke nach der UN-ECE-Regelung Nr. 117.
| Reifen | Bei Schnee und Glätte erlaubt? |
|---|---|
| Winterreifen mit Alpine-Symbol | ja |
| Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol | ja |
| Reifen nur mit M+S | nein, seit 1. Oktober 2024 |
| Sommerreifen | nein |
(Stand: 09/2026, § 36 Abs. 4 StVZO)
Fehlt das Symbol, ist der Reifen im Sinne des Gesetzes kein Winterreifen. Das gilt unabhängig davon, wie der Hersteller ihn nennt. Was die Kennzeichnungen genau bedeuten, erklärt unser Ratgeber zum Winterreifen-Symbol.
Profiltiefe: 1,6 mm stehen im Gesetz
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm im Hauptprofil (§ 36 Abs. 3 StVZO). Sie gilt für Sommer- und Winterreifen gleichermaßen, an Kraftfahrzeugen wie an Anhängern. Für Mofas, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder genügt 1 mm.
Oft ist von 4 mm die Rede. Das ist eine Empfehlung, keine gesetzliche Grenze. Eine höhere Pflicht-Profiltiefe nur für Winterreifen kennt das deutsche Recht nicht. In Österreich ist das anders, dort gelten für Winterreifen eigene Werte. Die Grenzen der Nachbarländer vergleicht unser Ratgeber zur Profiltiefe bei Winterreifen.
Ganzjahresreifen, M+S und alte Winterreifen
Ganzjahresreifen sind kein eigener Rechtsbegriff. Sie zählen genau dann als Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Ein Ganzjahresreifen ohne das Symbol fällt bei Schnee und Glätte durch, auch wenn er als Allwetterreifen verkauft wurde.
Warum M+S-Reifen nicht mehr reichen
Bis Ende September 2024 gab es eine Übergangsregel in § 36 Abs. 4a StVZO. Sie ließ reine M+S-Reifen weiter als Winterreifen gelten, allerdings nur, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden waren. Diese Regel endete am 30. September 2024 von selbst, das Datum stand schon im Text.
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt deshalb: Ein Reifen nur mit M+S ist bei winterlichen Verhältnissen nicht zulässig, egal wann er gekauft oder montiert wurde. Auf trockener Straße dürfen Sie ihn weiter fahren, denn dann greift die Pflicht nicht.
Achtung: Prüfen Sie ältere Winterreifen vor der Saison auf der Flanke. Steht dort nur M+S ohne Bergpiktogramm, erfüllen die Reifen die Pflicht nicht mehr.
Spikereifen
Spikes sind in Deutschland für normale Fahrzeuge praktisch nicht erlaubt. Das Wort „Spikes“ steht zwar nicht in der StVZO. Aber § 36 Absatz 1 verbietet Reifen mit Unebenheiten, die eine feste Fahrbahn beschädigen können. Genau das tun Spikes.
Bußgeld und Punkte: Fahrer und Halter
Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne passende Reifen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Beträge stehen im Bußgeldkatalog (BKatV). Wichtig ist, dass nicht nur der Fahrer zahlt.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Fahren ohne passende Reifen bei winterlichen Verhältnissen | 60 Euro | 1 | BKatV Nr. 5a |
| dasselbe mit Behinderung anderer | 80 Euro | 1 | BKatV Nr. 5a.1 |
| Halter lässt die Fahrt ohne passende Reifen zu | 75 Euro | 1 | BKatV Nr. 213a |
| Fahren mit zu wenig Profil | 60 Euro | 1 | BKatV Nr. 212 |
(Stand: 09/2026)
Der Halter ist oft nicht der Fahrer, etwa beim Firmenwagen oder beim geliehenen Auto der Eltern. Ordnet er die Fahrt an oder lässt er sie zu, erhält er ein eigenes Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt. Diese Zeile fehlt in vielen Übersichten.
Im Umlauf ist außerdem die Angabe „100 Euro und ein Punkt bei Gefährdung“. Einen solchen Tatbestand gibt es im Bußgeldkatalog für diesen Verstoß nicht. Die Stufen sind 60 und 80 Euro.
Versicherung nach einem Unfall
Die Bußgelder sind oft das kleinere Problem. Nach einem Unfall mit Sommerreifen auf glatter Straße kann die Kaskoversicherung ihre Leistung kürzen. Grundlage ist § 81 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes: Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. Eine feste Quote gibt es nicht, Gerichte entscheiden im Einzelfall.
Lkw, Anhänger, Motorrad und Mietwagen
Nicht jedes Fahrzeug fällt unter dieselbe Regel. Die wichtigsten Unterschiede:
- Lkw und Busse (Klassen M2, M3, N2, N3): Es genügt, wenn mindestens die dauerhaft angetriebenen Achsen und die vorderen Lenkachsen passende Reifen haben.
- Anhänger und Wohnwagen: Die Winterreifenpflicht betrifft nur Kraftfahrzeuge, Anhänger sind davon nicht erfasst. Die 1,6 mm Mindestprofil gelten aber auch für sie. Mehr dazu im Ratgeber zur Winterreifenpflicht für Anhänger und Wohnmobil.
- Wohnmobil mit Pkw-Zulassung: Hier gilt die normale Regel für alle Räder.
- Motorräder und Mopeds sind ausgenommen, § 2 Abs. 3a nennt „einspurige Kraftfahrzeuge“ ausdrücklich. Diese Ausnahme gilt seit 2017.
- Mietwagen: Die Pflicht trifft den Fahrer. Prüfen Sie die Reifen deshalb bei der Übernahme selbst.
Ausländische Autos und Schneeketten
Die Pflicht gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen. § 2 Abs. 3a richtet sich an den Fahrer und kennt keine Ausnahme nach Herkunft. Für das Mindestprofil nennt § 31d Abs. 4 StVZO ausländische Fahrzeuge sogar ausdrücklich.
Schneeketten sind in Deutschland nur Pflicht, wo das Zeichen 268 „Schneeketten vorgeschrieben“ steht. Mit Ketten gilt dann höchstens 50 km/h, auch unter günstigsten Umständen (§ 3 Abs. 4 StVO). Alles zu Ketten und Schneesocken lesen Sie in unserem Ratgeber Schneeketten: Geschwindigkeit und Pflicht.
Winterreifen im Ausland: wo es strenger wird
Mit dem Alpine-Symbol sind Sie in Deutschland auf der sicheren Seite. Im Ausland reicht das nicht immer, weil jedes Land eigene Regeln hat. Österreich zum Beispiel verlangt vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Verhältnissen Winterreifen und eine eigene Mindestprofiltiefe. Die Details stehen in unserem Ratgeber zur Winterreifenpflicht in Österreich.
In den anderen Alpenländern ist die Lage wieder anders. In Italien legen die Straßenbetreiber die Pflicht per Anordnung fest, meist genügen Winterreifen oder Ketten an Bord, wie der Ratgeber zur Winterreifenpflicht in Italien zeigt. Eine Winterreifenpflicht in der Schweiz nach Kalender gibt es nicht. Wer dort mit ungeeigneten Reifen einen Unfall verursacht, haftet aber. Frankreich verlangt Winterausrüstung nur in ausgewiesenen Berggemeinden: Ketten oder Socken im Auto oder Winterreifen mit Alpine-Symbol und M+S. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur Winterreifenpflicht in Frankreich.
Wer im Winter weiterfährt, braucht oft nicht nur die richtigen Reifen, sondern auch die Vignetten der Transitländer. In Deutschland selbst zahlen Pkw keine Autobahnmaut, wie unsere Seite zur Maut in Deutschland erklärt.
Einen Überblick über alle Länder bietet unser Ratgeber Winterreifenpflicht in Europa.
Fazit
Die Winterreifenpflicht in Deutschland ist einfach, sobald Sie das Prinzip kennen. Es zählt die Straße, nicht der Kalender. Bei Glätte, Schnee oder Matsch brauchen alle Räder Reifen mit Alpine-Symbol, Ganzjahresreifen eingeschlossen.
Prüfen Sie vor dem Winter die Flanken Ihrer Reifen. Reine M+S-Reifen sind seit Oktober 2024 keine Winterreifen mehr. Denken Sie auch an den Halter: Er zahlt ein eigenes Bußgeld.
Wer über die Grenze fährt, klärt vorher die Regeln des Ziellandes. Weitere Regeln für Deutschland finden Sie im Ratgeber zum Tempolimit in Deutschland und in allen Verkehrsregeln-Ratgebern.
Häufige Fragen (FAQ)
Es gibt kein festes Datum. Die Pflicht gilt, sobald Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte herrschen. Das kann im November ebenso sein wie im April.
Auf trockener Straße nicht. Bei winterlichen Verhältnissen ist es eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Sie kostet den Fahrer 60 Euro und einen Punkt, bei Behinderung 80 Euro.
Als Winterreifen nicht mehr. Seit dem 1. Oktober 2024 zählen nur Reifen mit Alpine-Symbol. Auf trockener Straße dürfen Sie M+S-Reifen weiter fahren.
Sie als Fahrer zahlen 60 Euro und bekommen einen Punkt. Der Halter kann zusätzlich 75 Euro und einen Punkt erhalten, wenn er die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat.
Nein. Die Pflicht betrifft nur Kraftfahrzeuge. Ihr Anhänger braucht aber mindestens 1,6 mm Profil.
Ihre Kaskoversicherung darf bei grober Fahrlässigkeit kürzen, je nach Schwere des Verschuldens. Eine feste Quote nennt das Gesetz nicht.
Quellen
- StVO § 2 (Winterreifenpflicht, Abs. 3a)
- StVO § 3 (Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten, Abs. 4)
- StVO Anlage 2 (Zeichen 268)
- StVZO § 36 (Bereifung, Winterreifen, Profiltiefe)
- StVZO § 31d (ausländische Fahrzeuge)
- StVZO § 37 (Schneeketten)
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage
- VVG § 81 (grobe Fahrlässigkeit)

Ramis Kalkan, Vignetim’de büyüme süreçlerini yönetiyor. Dijital vinyetlerden eSIM'lere kadar, Avrupa'daki karayolu seyahatlerini daha sorunsuz hale getiren her şey hakkında yazıyor. Ankara'da yaşıyor ve genellikle bir sonraki rotasını planlamanın tam ortasında oluyor.

