Die kurze Antwort kennen Sie: Für den Pkw kostet die deutsche Autobahn nichts. Die längere ist interessanter, weil es Ausnahmen gibt. Zwei Tunnel und eine Bergstraße verlangen auch von einem Pkw Geld, 35 Städte verlangen eine Plakette, und die Lkw-Maut greift seit Juli 2024 eine Fahrzeugklasse tiefer, als viele Ratgeber schreiben.
Frei ist trotzdem fast alles: 13 223 km Bundesautobahn und 37 719 km Bundesstraße, Stand 1. Januar 2025, ohne Mautstelle, ohne Kennzeichenregistrierung und ohne Innenstadtgebühr. Keine deutsche Stadt erhebt eine City-Maut, und der Elbtunnel auf der A7 kostet nichts.
Diese Seite beantwortet deshalb zwei Fragen: was Sie hier zahlen, und was sich ändert, sobald Sie die Grenze überqueren. Der zweite Teil ist der teurere, und er lässt sich nur vorher regeln.
Das deutsche System in einem Kasten
Pkw, Motorrad, Wohnmobil: Autobahn und Bundesstraße kosten nichts, überall, unabhängig vom Zulassungsland.
Die belegten Strecken mit Entgelt: der Warnowtunnel in Rostock, der Herrentunnel in Lübeck und die Rossfeld-Panoramastraße bei Berchtesgaden. Bezahlt wird pro Durchfahrt beim Betreiber.
Umweltzonen: kosten kein Entgelt, verlangen aber eine Plakette an der Windschutzscheibe. Alle 35 aktiven Zonen lassen nur noch Grün zu.
Lkw-Maut: ab mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse, aber nur im Güterverkehr. Ein privates Wohnmobil fällt in keiner Gewichtsklasse darunter.
Was ein Pkw in Deutschland wirklich zahlt
Für die Straße selbst: nichts. Es gibt kein zeitbasiertes Produkt, keine Abschnittsabrechnung und keine Schranke auf freier Strecke. Wer von Flensburg bis Füssen durchfährt, zahlt für die Nutzung der Bundesfernstraßen keinen Cent.
Ein Detail dazu wissen viele falsch: Die Autobahn GmbH des Bundes betreibt nicht „Deutschlands Straßen“, sondern die Autobahnen. Sie ist seit dem 1. Januar 2021 operativ zuständig und gehört zu 100 % dem Bund; eine Beteiligung Dritter ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Bundesstraßen dagegen führen weiterhin die Länder in Auftragsverwaltung. Zur Größenordnung: 10 Niederlassungen, 42 Außenstellen und 178 Autobahnmeistereien, von denen eine im Schnitt rund 70 km betreut.
Geld kostet eine Autobahnfahrt tatsächlich an der Tankstelle. Das Bundeskartellamt stellte im März 2022 fest, dass Benzin und Diesel an der Autobahn bis zu 20 Cent je Liter teurer sind als abseits davon. Das ist die amtliche Grundlage für den Rat, vor der Auffahrt zu tanken.
Rund 440 bewirtschaftete Rastanlagen
Dazu etwa 1500 unbewirtschaftete. Geplant wird mit einer bewirtschafteten Anlage alle 50 bis 60 km, bei dünnem Fernverkehr bis 80 km, und einer unbewirtschafteten alle 15 bis 20 km dazwischen.
Rund 230 Autohöfe, aber ohne Betriebspflicht
Sie liegen abseits der Autobahn, haben keinen Vertrag mit Bund oder Land und keine gesetzliche Betriebspflicht. Ausgeschildert werden sie mit Zeichen 448.1, 500 bis 1000 m vor Zeichen 448.
Keine Sperrstunde, aber ein Alkoholverbot
Auf der Autobahn gelten keine Ladenschlussregeln. Alkohol darf jedoch zwischen 00:00 und 07:00 Uhr weder verkauft noch ausgegeben werden.
Rund 17 000 Notrufsäulen
Sie melden ihren Standort punktgenau. Die Leitpfosten stehen im Regelfall alle 50 m, in Kurven enger.
Die Strecken, auf denen ein Pkw doch zahlt
Der genaue Satz lautet so: Eine gesetzliche Pkw-Maut nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) gibt es an exakt zwei Stellen, dem Warnowtunnel und dem Herrentunnel. Daneben erheben einzelne Berg- und Panoramastraßen ein Entgelt, und der klarste belegte Fall dafür ist das Rossfeld.
Die folgenden Beträge stammen von den Betreibern selbst und wurden am 7. August 2026 abgerufen. Sie gelten pro Durchfahrt, für einen normalen Pkw.
| Strecke | Betreiber | Pkw pro Durchfahrt | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Warnowtunnel, Rostock | A. Warnowquerung GmbH & Co. KG | 4,40 € bar im Winter, 5,40 € bar im Sommer, 3,49 € mit Tunnelkarte | Saisonpreis, im Sommer teurer. Tarif gültig seit dem 1. November 2025 |
| Herrentunnel, Lübeck | Herrentunnel Lübeck GmbH & Co. KG | 2,30 € bar, 2,20 € mit Trave-Pass, 1,82 € mit Quick-Box oder RFID | Einstufung nach Fahrzeughöhe an der Vorderachse und Achszahl. Gebührentabelle gültig seit dem 1. März 2025 |
| Rossfeld-Panoramastraße, Berchtesgaden | Staatliches Bauamt Traunstein | 9,50 € inklusive aller Insassen | Keine private Konzession, sondern eine staatliche Behörde. Motorrad 6,00 €, 10-Fahrten-Karte 73,00 € |
Im Sommer wird der Warnowtunnel teurer, und beim Wohnmobil kostet die Höhe das Vierfache
Der Bartarif am Warnowtunnel steigt zur Ferienzeit: 5,40 € vom 1. Mai bis 31. Oktober gegenüber 4,40 € vom 1. November bis 30. April. In Europa macht das kaum eine Straße, und deutsche Ratgeber erwähnen es fast nie.
Härter trifft es hohe Fahrzeuge, denn die Kategorie hängt allein an der Höhe. Zwischen 2,05 m und 2,60 m gilt Kategorie 2 mit 6,70 € im Sommer und 5,10 € im Winter. Ein Wohnmobil ab 2,60 m fällt in Kategorie 3 und zahlt im Sommer 14,40 € bar, im Winter 11,00 €. Gegenüber den 3,49 € für den Pkw im Rabatttarif ist das mehr als das Vierfache. Der Satz von 3,49 € setzt außerdem ein Kundenkonto mit Tunnelkarte, Tunnelstreifen, Tunnelbox oder Oscard voraus. Wer einmal im Urlaub durchfährt, zahlt den Barpreis.
Zwei praktische Punkte: Zehn Fahrten kosten für Kunden mit Einzugsverfahren 34,90 € brutto, und die Kassen nehmen keine 100-, 200- und 500-Euro-Scheine.
Beide Tunnel sind alt genug, dass ihre Zahlen belastbar sind. Der Warnowtunnel öffnete am 12. September 2003 als erstes privat finanziertes Straßenprojekt Deutschlands, ist 790 m lang und trägt rund 12 300 Fahrzeuge am Tag; mautpflichtig ist die B 103n zwischen km 1+040 und km 3+160. Der Herrentunnel folgte als zweites Projekt, eine Partnerschaft mit der Hansestadt Lübeck über rund 175 Millionen Euro Bauinvestition, etwa 860 m lang, mautpflichtig auf der B 104 zwischen km 6+034,11 und km 8+051,08.
Warum es nur diese beiden Tunnel gibt
Das steht im Gesetz und ist die eigentliche Antwort auf die Frage, warum Deutschland keine Mautstellen kennt. § 3 Abs. 1 FStrPrivFinG erlaubt eine private Maut nur auf privat finanzierten Brücken, Tunneln und Gebirgspässen an Bundesfernstraßen sowie auf mehrspurigen Bundesstraßen mit getrennten Fahrbahnen. Ein gewöhnlicher Autobahnabschnitt lässt sich rechtlich gar nicht bemauten.
Das Rossfeld fällt nicht unter diese Vorschrift. Es ist keine private Konzession, sondern eine kommunal und staatlich betriebene Panoramastraße, die ihr Entgelt auf anderer Grundlage erhebt. Genau deshalb ist die Liste der Mautstellen im Land nicht abgeschlossen: Weitere Berg- und Panoramastraßen können eigene Entgelte verlangen, und das Rossfeld ist der klar belegte Fall.
Die Kehrseite: Auf Abschnitten mit privater Maut entfällt die Lkw-Maut. BFStrMG § 1 Abs. 3 Nr. 3 nimmt sie ausdrücklich heraus, ein Lkw zahlt dort also beim Tunnelbetreiber und nicht bei Toll Collect.
Was kostenlos ist, obwohl viele das Gegenteil annehmen
Der Hamburger Elbtunnel ist frei
Der A7-Tunnel unter der Elbe ist ein gewöhnlicher Autobahnabschnitt. Für ihn existiert keine Mauthöheverordnung, und nach dem FStrPrivFinG sind nur Warnow- und Herrentunnel benannt. Für alle Fahrzeuge kostenlos.
Keine Stadt verlangt Eintritt
In Deutschland gibt es keine City-Maut und keine Zufahrtsgebühr. Die einzigen fahrzeugbezogenen Instrumente der Städte sind die Umweltzonen und, in drei Städten, Diesel-Fahrverbote. Beide fragen nach der Abgasnorm, nicht nach Geld.
Fehmarnbelt: kommt, kostet, aber noch ohne Tarif
Die feste Querung nach Dänemark wird nutzerfinanziert. Einen Pkw-Tarif hat bislang niemand veröffentlicht, jede Zahl dazu ist Spekulation.
Fähren, die eine Straße ersetzen
Zwei Querungen sind keine Mautstrecken, sondern Fähren auf Bundeswasserstraßen. Sie funktionieren aber wie ein Straßenstück, und ihre Tarife setzen die Betreiber selbst. Beträge für 2026:
| Querung | Betreiber | Pkw |
|---|---|---|
| Elbe: Glückstadt nach Wischhafen | FRS Elbfähre | 9,00 € bis 4,50 m Länge, 10,50 € von 4,51 bis 5,00 m, zusätzlich 3,40 € je Erwachsener |
| Bodensee: Konstanz nach Meersburg | Stadtwerke Konstanz | bis 3 m 11,00 € einfach, 21,00 € Rückfahrt · bis 4 m 13,20 € und 25,40 € · bis 5 m 15,50 € und 30,00 €, Fahrer eingeschlossen |
Achten Sie auf den Unterschied im Umfang: Die Elbfähre berechnet Fahrzeug und Insassen getrennt, am Bodensee ist der Fahrer im Preis. Für die nordfriesischen Inselfähren von Dagebüll nach Föhr und Amrum gibt es nur einen Rechner nach Länge und Route, keine feste Tabelle. Für die Rheinfähren ließ sich kein Tarif für 2026 bestätigen, verlassen Sie sich dort auf den Aushang am Anleger.
Die Umweltplakette: das eine Papier, das Sie wirklich brauchen
Rechtsgrundlage der Umweltplakette ist die 35. BImSchV, und die schafft selbst keine einzige Zone: Sie definiert nur die Plaketten. Angeordnet werden Zonen und Verbote von Ländern und Gemeinden über Luftreinhaltepläne nach BImSchG §§ 40 und 47. Ausgeschildert wird mit Zeichen 270.1 zum Beginn und 270.2 zum Ende, dazu ein Zusatzzeichen mit den zugelassenen Farben.
Daraus folgt die Regel, die im Streitfall zählt: Maßgeblich ist das Verkehrszeichen, nicht die Plakette. Die Verordnung befreit ein Fahrzeug vom Verbot nur, soweit das Schild es zulässt.
Nicht „fast alle“: Jede der 35 aktiven Zonen steht auf Stufe 3, ihr Stufe-3-Datum liegt also bereits in der Vergangenheit. Die größten sind Berlin innerhalb des S-Bahn-Rings, München mit dem Mittleren Ring und allem innerhalb, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart als gesamte Stadt, Düsseldorf, Bremen, Leipzig sowie die gemeinsame Ruhrgebietszone, die 13 Städte umfasst.
19 der 23 Abschaffungen lagen in Baden-Württemberg. Zuletzt entfielen Mainz am 1. Oktober 2025, Freiburg am 22. April 2025, Mannheim und Mühlacker am 1. August 2024, Reutlingen, Tübingen, Ulm und Neu-Ulm am 4. Juni 2024 sowie Hannover am 22. Februar 2024. Jede Liste aus der Zeit um 2019 ist damit falsch.
Die zweitgrößte Stadt des Landes steht im Register des Umweltbundesamtes weder als aktive noch als abgeschaffte Zone. Sie war nie dabei.
Fahrzeuge fallen nach Anhang 2 in die Schadstoffgruppen 1 bis 4. Plaketten existieren nur für Gruppe 2 in Rot, Gruppe 3 in Gelb und Gruppe 4 in Grün. Für Gruppe 1 wird keine ausgegeben. Eine blaue Stickoxidplakette gibt es nicht, Grün bleibt auch für Euro 6 die höchste Stufe.
Die Plakette hat kein Ablaufdatum, und eine einzige gilt in jeder deutschen Zone. Stadtspezifische Varianten existieren nicht. Ersetzen müssen Sie sie nur, wenn sich das Kennzeichen ändert oder die Beschriftung unleserlich wird, denn die Nummer wird von Hand darauf geschrieben.
Vorgeschrieben ist eine Bauweise, die das Ablösen unmöglich macht, ohne die Plakette zu vernichten. Umkleben auf das nächste Fahrzeug funktioniert also nicht: Beim Autowechsel brauchen Sie eine neue.
Ausgeben dürfen sie die Zulassungsstellen und jede für die Abgasuntersuchung anerkannte Stelle, also TÜV, DEKRA, GTÜ, FSP, KÜS und berechtigte Werkstätten. Das Fahrzeug muss dabei nicht vorgefahren werden, die Stelle stuft es anhand der Papiere ein. Einen Bundestarif gibt es nicht, jede Stelle setzt ihren eigenen: In Berlin kostet sie 5 € am Schalter und 6 € online inklusive Porto, in Mainz 6,60 €, und das baden-württembergische Verkehrsministerium nennt als Regelspanne 6 bis 15 €. Wer ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug fährt, bekommt sie ebenfalls; die Berliner Zulassungsbehörde verschickt sie über einen Online-Shop mit englischsprachiger Seite, und Halter ausländischer Fahrzeuge müssen mit etwa drei Wochen rechnen.
100 €, und es zählt nicht, dass Ihr Auto die Norm erfüllt hätte
Ohne gültige Plakette in einer beschilderten Zone: 100 €, laut Bußgeldkatalog lfd. Nr. 153. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht, weil der Verstoß nicht in Anlage 13 FeV steht.
Der Punkt, an dem die meisten Fahrer eine Nachsicht erwarten, die es nicht gibt: Die Freistellung hängt an der Plakette, nicht an der Abgasnorm. Ein Euro-6-Diesel ohne Plakette wird genauso belangt wie ein alter Selbstzünder. Nachträglich retten lässt sich das nicht, denn am Zonenrand verkauft niemand etwas.
Zur Formulierung: Der Bundestatbestand lautet auf die Teilnahme am Verkehr innerhalb der Zone. Dass auch das Parken erfasst sei, schreibt die Stadt Berlin auf ihrer eigenen Seite, im Bundeskatalog steht es nicht. Wenn Sie irgendwo 80 € lesen: Das ist eine Zahl von vor 2021, es gilt die BKatV mit 100 €.
Diesel-Fahrverbote: drei Städte, nicht die Liste von 2019
Die Fahrverbote sind von der Plakette getrennt, und die aktuelle Karte ist viel kleiner als ihr Ruf.
- Stuttgart verbietet Diesel der Norm Euro 4/IV und schlechter in der gesamten Umweltzone seit dem 1. Januar 2019, dazu Euro 5 und schlechter in der kleinen Umweltzone seit dem 1. Juli 2020. Beides gilt.
- München verbietet Diesel Euro 4/IV und schlechter in der Umweltzone, also im Mittleren Ring und innerhalb, seit dem 1. Februar 2023 und bis auf Weiteres.
- Darmstadt hat kein Zonenverbot, sondern zwei Straßenverbote: Diesel Euro 1 bis 5 und Benziner Euro 0 bis 2 auf der östlichen Hügelstraße und auf der Heinrichstraße zwischen Heidelberger Straße und Karlstraße.
- Hamburg hat seine Verbote am 13. September 2023 aufgehoben, und Berlin hat keine: Die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans vom 2. September 2025 hält fest, dass alle Grenzwerte seit 2020 eingehalten werden.
Neue Verbote sind zudem gesetzlich erschwert. BImSchG § 47 Abs. 4a lässt ein Dieselverbot wegen Stickstoffdioxid im Regelfall erst in Betracht kommen, wenn der Jahresmittelwert 50 µg/m³ überschritten hat, und stellt Euro-6-Fahrzeuge kraft Gesetzes frei, ebenso Euro 4 und 5 unter 270 mg/km. Die Zonenverbote selbst gelten dauerhaft, rund um die Uhr und unabhängig vom Wetter oder von der Messlage des Tages.
Die Lkw-Maut: warum 3,5 Tonnen zählt und nicht 7,5
Die einzige netzweite Straßenabgabe des Landes ist die Lkw-Maut, und ihre Schwelle hat sich zuletzt so bewegt, dass ältere Texte durchweg falsch liegen.
Seit dem 1. Juli 2024 gilt 3,5 Tonnen, und zwar auf Autobahn und Bundesstraße
Mautpflichtig ist ein Fahrzeug nur, wenn beide Bedingungen zusammentreffen: Es ist für den Güterkraftverkehr bestimmt oder wird dafür verwendet, und seine technisch zulässige Gesamtmasse liegt bei mehr als 3,5 Tonnen (BFStrMG § 1 Abs. 1). Erfasst sind alle Bundesautobahnen und alle Bundesstraßen, auch innerhalb geschlossener Ortschaften und einschließlich der Rast- und Serviceanlagen.
Zwei Feinheiten entscheiden echte Fälle. Exakt 3500 kg sind nicht mautpflichtig, das Gesetz sagt „mehr als 3,5 Tonnen“. Seit dem 1. Dezember 2023 zählt außerdem die technisch zulässige Gesamtmasse aus Feld F.1 des Fahrzeugscheins statt des zulässigen Gesamtgewichts aus F.2. Eine Ablastung auf dem Papier vermeidet die Maut deshalb nicht mehr.
Betrifft es Ihr Fahrzeug?
Der Güterverkehr ist die zweite, unverzichtbare Bedingung. Ein Wohnmobil auf Urlaubsfahrt erfüllt sie nicht, ein 5-Tonner also auch nicht. Was sich bei 3,5 Tonnen sehr wohl ändert, ist das Tempolimit: Auf der Autobahn sind dann 80 km/h die Obergrenze.
Ein Anhänger begründet die Pflicht nie allein. Sie entsteht ausschließlich aus der technisch zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen. Ist das Zugfahrzeug erst einmal pflichtig, richtet sich der Satz dagegen nach der Summe aller Einheiten. Zwei verschiedene Regeln, die regelmäßig vermischt werden.
Kraftomnibusse stehen an erster Stelle der Ausnahmeliste, ohne Gewichtsgrenze.
Die A6 von der französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Saarbrücken-Fechingen und die A5 von der schweizerischen und der französischen Grenze bis Müllheim/Neuenburg, jeweils in beiden Richtungen. Dazu die Abschnitte mit privater Maut, also die beiden Tunnel.
Wie sich der Satz zusammensetzt
Der Betrag ist die gefahrene Strecke auf mautpflichtigen Abschnitten, multipliziert mit einem Kilometersatz, und dieser Satz ist die Summe aus vier Teilsätzen. Deshalb zahlen zwei äußerlich gleiche Lkw sehr verschiedene Beträge.
Infrastruktur
5,2 Cent je Kilometer im Band von mehr als 3,5 bis unter 7,5 Tonnen, bis 15,5 Cent über 18 Tonnen mit vier und mehr Achsen. Die Achszahl spielt erst über 18 Tonnen eine Rolle, und angehobene Achsen zählen immer mit.
Luftverschmutzung
Nach Schadstoffklasse gestaffelt, von 1,1 Cent für Euro VI im leichtesten Band bis 18,7 Cent für die schmutzigste Kategorie. Eine Klasse sauberer als Euro VI kostet nur 0,1 Cent.
Lärm
1,2 bis 1,6 Cent, und hier zahlt die schwerste Klasse am wenigsten.
Kohlendioxid
Nach CO₂-Klasse 1 bis 5. Klasse 5 zahlt für diesen Teilsatz null. Toll Collect ordnet jedes Fahrzeug zunächst in Klasse 1 ein und stuft es nur auf Antrag mit Nachweis höher, und ein vor dem 1. Juli 2019 erstzugelassenes Fahrzeug bleibt dauerhaft in Klasse 1.
Ein Euro-VI-Diesel im leichtesten pflichtigen Band und in CO₂-Klasse 1 zahlt damit 5,2 plus 1,1 plus 1,4 plus 7,4, zusammen 15,1 Cent je Kilometer. Über das gesamte System hinweg liegt der Durchschnitt bei rund 33 Cent je Kilometer, verteilt auf etwa 51 000 mautpflichtige Kilometer und rund 150 000 abrechenbare Abschnitte, mit etwa 8,4 Millionen erfassten Fahrten am Tag und rund 13 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt im Jahr 2024.
Zwei Punkte, die Spediteure regelmäßig unterschätzen. Ein nicht vollständig gefahrener Abschnitt wird trotzdem voll berechnet (§ 3 Abs. 2). Und auf die Maut selbst fällt keine Umsatzsteuer an, weil sie eine öffentlich-rechtliche Gebühr ist; sobald ein Frachtführer sie aber an den Kunden weiterberechnet, wird sie Teil des steuerpflichtigen Entgelts für die Transportleistung. Eine steuerfreie Durchleitung 1 zu 1 funktioniert nicht.
Wohin das Geld geht, und die genaue Fassung der Bahn-Geschichte
Die Einnahmen aus den Teilsätzen für Infrastruktur, Luft und Lärm gehen an den Straßenbaulastträger. Der Erlös aus dem CO₂-Teilsatz fällt dagegen dem Bund zu, und dieser Anteil ist zweckgebunden: zur Hälfte für die Bundesfernstraßeninfrastruktur einschließlich der Betriebs-, Planungs- und Verwaltungskosten der Autobahn GmbH, im Übrigen für Mobilitätsmaßnahmen und dabei überwiegend für Bundesschienenwege. So lautet die belastbare Version des Satzes, die Lkw-Maut finanziere jetzt die Bahn.
Zudem werden dem Verkehrshaushalt vorab 150 Millionen Euro im Jahr zugewiesen, und bis zu 450 Millionen Euro jährlich fließen in Bundesprogramme für Beschäftigung, Qualifizierung, Umwelt und Sicherheit in mautpflichtigen Speditionen.
Bezahlen und kontrolliert werden
Zuständig ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), den Erhebungsbetrieb führt Toll Collect, das seit dem 1. September 2018 vollständig dem Bund gehört und das System seit dem 1. Januar 2005 betreibt. Die Trennung ist wichtig: Die hoheitliche Durchsetzung liegt beim BALM.
Die Fahrzeuggerät-Nutzung ist freiwillig. Zulässig sind die automatische Abrechnung über ein Gerät von Toll Collect oder eines EETS-Anbieters und die manuelle Buchung vor Fahrtbeginn, online oder in der App, ohne Registrierung und bis zu 24 Stunden im Voraus. Mautstellenterminals sind seit 2022 abgebaut, weil rund 99 % der Einnahmen ohnehin über das Fahrzeuggerät kamen. Neu seit Mitte Januar 2026 ist die halbautomatische App-Buchung „TollNow“. Für EETS-Kunden wird die deutsche Maut seit dem 1. Januar 2026 ausschließlich zentral über den Mauterhebungsdienst von Toll Collect berechnet.
Kontrolliert wird dicht: 300 fest installierte Kontrollbrücken auf Autobahnen, dazu rund 600 Kontrollsäulen an Bundesstraßen, über 20 Millionen automatische Prüfungen im Jahr und etwa 320 mobile Kontrollfahrzeuge rund um die Uhr im fließenden Verkehr. Daten korrekt zahlender Fahrzeuge werden sofort gelöscht.
Die Fristen sind viel länger als bei gewöhnlichen Verkehrsverstößen
Der Regelsatz für vorsätzliche Nichtzahlung im ersten Fall beträgt 240 € für den Fahrer und 480 € für den Unternehmer; falsche Gewichtsklasse oder Achszahl kosten 120 € beziehungsweise 240 €. Der gesetzliche Höchstrahmen liegt bei 20.000 €.
Nicht gezahlte Maut lässt sich vier Jahre rückwirkend festsetzen, und die Ordnungswidrigkeit selbst ist drei Jahre verfolgbar, während ein gewöhnlicher Verkehrsverstoß nach sechs Monaten verjährt. Lässt sich die gefahrene Strecke nicht feststellen, rechnet die Behörde pauschal mit 500 km je Fahrt in den ungünstigsten Kategorien.
Gegenüber Fahrzeugen aus dem Ausland greift § 7 Abs. 7 direkt am Straßenrand: Die Beamten dürfen die geschuldete Maut an der Kontrollstelle einziehen und zusätzlich eine Sicherheitsleistung in Höhe des erwarteten Bußgelds samt Kosten verlangen. Wird sie nicht vollständig gestellt, kann die Weiterfahrt untersagt werden. Eine Betriebsprüfung bei einem im Ausland ansässigen Unternehmen kann das BALM allerdings nicht durchführen, dafür fehlen ihm die Befugnisse.
Wer ist befreit, und wer nur scheinbar?
Drei Systeme, drei getrennte Antworten. Vermischen Sie sie nicht.
Auf den drei kostenpflichtigen Strecken
Weder die beiden Tunnelbetreiber noch das Staatliche Bauamt Traunstein nennen Gruppen, die nichts zahlen. Was es gibt, sind Tarife statt Ausnahmen: den Trave-Pass und die Quick-Box am Herrentunnel, die Tunnelkarte am Warnowtunnel, die 10-Fahrten-Karte am Rossfeld. Der Plus-Tarif am Herrentunnel verlangt zwölf Monate Mindestlaufzeit und eine monatliche Grundgebühr, in Klasse A je Fahrzeug, in den Klassen B bis D je Halter für alle Fahrzeuge der Klasse. Schwertransporte fahren nur nach Absprache durch den Warnowtunnel. Nehmen Sie also keine Befreiung an, die niemand ausgeschrieben hat.
Bei der Lkw-Maut: die vollständige gesetzliche Liste
BFStrMG § 1 Abs. 2 zählt sie abschließend auf:
Busse
Kraftomnibusse, ohne Gewichtsgrenze.
Hoheitliche und Hilfsfahrzeuge
Bundeswehr, Polizei, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, weitere Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes.
Straßenunterhaltung und Betrieb
Ausschließlich dafür genutzte Fahrzeuge, ausdrücklich einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst.
Schausteller und Zirkus
Zirkus- und Schaustellerfahrzeuge.
Humanitäre Hilfsgüter
Fahrzeuge gemeinnütziger oder mildtätiger Organisationen beim Transport humanitärer Hilfsgüter.
Land- und Forstwirtschaft
Fahrzeuge nach GüKG § 2 Abs. 1 Nr. 7 samt der zugehörigen Leerfahrten. Die oft zitierten 40 km/h gehören nur zu einer der drei Alternativen dieser Vorschrift.
Emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge
Befreit bis zum 30. Juni 2031. Emissionsfreie Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen sind ganz ohne Enddatum frei.
Handwerkerausnahme unter 7,5 Tonnen
Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen, die Material, Ausrüstung oder Maschinen für das eigene Handwerk befördern oder handwerklich erzeugte Waren ausliefern, sofern die Beförderung nicht gewerblich erfolgt.
Für hoheitliche Fahrzeuge, Betriebsfahrzeuge und Schaustellerfahrzeuge muss die Zweckbestimmung erkennbar sein, und bei Fahrzeugkombinationen entscheidet das Zugfahrzeug. Die Erdgasausnahme lief zum 31. Dezember 2023 aus und ist damit erledigt.
Emissionsfreie Lkw zahlen nichts, und die verbreitete 25-Prozent-Regel ist tot
Das ist die am häufigsten falsch berichtete Zahl im ganzen Feld. Emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge zahlen nicht ermäßigt, sondern gar nichts, und zwar bis zum 30. Juni 2031. Das Vierte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften vom 1. Dezember 2025 hat die alte Frist verlängert, bevor sie ablief, eine Lücke gab es also nie.
Die vielfach beschriebene Regelung, nach der emissionsfreie Lkw ab dem 1. Januar 2026 25 % des Infrastruktur-Teilsatzes plus Luft und Lärm zahlen sollten, wurde aufgehoben, bevor sie überhaupt in Kraft trat. Wo Sie sie noch lesen, ist die Quelle älter als die Änderung vom Dezember 2025, und das gilt sogar für zwei amtliche BALM-Veröffentlichungen. Maßgeblich ist der konsolidierte Text des BFStrMG. Gestrichen wurde zum selben Datum übrigens auch die deutsche Erweiterung des Begriffs „emissionsfrei“ auf CO₂-neutrale Verbrennungsmotoren.
Über den Wert der Handwerkerausnahme entscheiden zwei Regeln. Sie ist fahrtbezogen, gilt also für die einzelne Fahrt und nicht als Eigenschaft des Fahrzeugs, und sie deckt keine gewerbliche Beförderung für Dritte, auch nicht für einen anderen Handwerksbetrieb. Das BALM führt dazu eine abschließende Liste von 164 Gewerken; steht das Handwerk nicht darauf, greift die Ausnahme nicht. Mitzuführen sind Handwerks- oder Gewerbekarte oder eine Kopie der Gewerbeanmeldung, dazu Lieferscheine oder Kundenaufträge, auf Deutsch oder mit deutscher Übersetzung. Das Fahrzeug muss ein Beschäftigter des Betriebs fahren, und die Ausnahme gilt auch für ausländische Firmen. Ein Antrag ist nicht nötig: Die Registrierung bei Toll Collect ist freiwillig, denn die Mautpflicht ergibt sich in jedem Fall unmittelbar aus dem Gesetz.
In den Umweltzonen
- Motorräder, Trikes und Quads, die als Zwei- oder Dreiradfahrzeuge zugelassen sind, brauchen überhaupt keine Plakette und sind von den Zonen nicht betroffen. Die Verordnung erfasst nur die Fahrzeugklassen M und N.
- Anhang 3 der 35. BImSchV befreit zehn Kategorien auch ohne Plakette, darunter Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Krankenwagen und entsprechend gekennzeichnete Arztwagen sowie Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen aG, H oder Bl.
- Wohnmobile, Transporter, Busse und Lkw genießen keine Sonderbehandlung: gleiche vier Gruppen, gleiche drei Farben wie beim Pkw. Ein Fahrzeug ist nicht befreit, weil es ein Wohnmobil ist.
- Für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge mit E-Kennzeichen gilt eine gesonderte Behandlung; Berlin stellt sie frei. Verlassen Sie sich aber nicht bundesweit darauf, sondern lesen Sie das Zusatzzeichen.
Warum es in Deutschland keine Vignette gibt
Die Frage stellt sich zu Recht, denn versucht hat es das Land durchaus. Die Antwort ist dabei ungewöhnlich gut belegt: ein Urteil der Großen Kammer, ein aufgehobenes Gesetz und eine Rechnung über 243 Millionen Euro.
Das Infrastrukturabgabengesetz (InfrAG) vom 8. Juni 2015 hätte eine zeitbezogene Abgabe für die Benutzung der Bundesfernstraßen gebracht. Für im Ausland zugelassene Pkw nur auf Bundesautobahnen, für deutsche Halter auf dem gesamten Bundesfernstraßennetz und nur als Jahresabgabe. Der Grund für diese Asymmetrie war der Konstruktionsfehler: Das Zweite Verkehrsteueränderungsgesetz schrieb den deutschen Haltern über § 9 Abs. 6 KraftStG einen Steuerentlastungsbetrag zu, gedeckelt auf 130 € und damit genau auf die Höhe der Jahresabgabe. Wirtschaftlich getragen hätten die Abgabe deshalb nur die anderen.
Österreich klagte direkt gegen Deutschland, ein seltener Fall nach Art. 259 AEUV, und am 18. Juni 2019 erklärte der Gerichtshof der Europäischen Union (Große Kammer) die Abgabe für unionsrechtswidrig, Rechtssache C-591/17, ECLI:EU:C:2019:504. Verletzt waren die Art. 18, 34, 56 und 92 AEUV.
Drei Details, die fast jede Zusammenfassung falsch wiedergibt
Die Vollzugsgestaltung hat der Gerichtshof gerade nicht beanstandet. Stichprobenkontrollen am Straßenrand, das Untersagen der Weiterfahrt, die nachträgliche Erhebung und die Bußgelder galten als nicht diskriminierend. Tödlich war die Steuerentlastung, nicht die Durchsetzung.
Verkauft wurde nie ein einziges Exemplar. Das Gesetz war beschlossen, aber zum Zeitpunkt des Urteils nicht angewandt, und das hat das Gericht ausdrücklich festgehalten.
Das Gesetz ist weg, nicht schlafend. Artikel 5 des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften vom 21. November 2023 hob das InfrAG mit Wirkung zum 25. November 2023 auf; die Artikel 6 bis 8 räumten es aus KBAG, BGebG und StVG heraus. Auf gesetze-im-internet.de liefert es nur noch einen Fehler 404.
Teuer war vor allem das Aufräumen. Der Betreibervertrag mit der autoTicket GmbH wurde am 30. Dezember 2018 geschlossen und am Tag des Urteils gekündigt. Das Schiedsverfahren endete am 6. Juli 2023 mit einem Vergleichsschiedsspruch: 243 Millionen Euro Entschädigung gegenüber einer Forderung von 560 Millionen, dazu rund 7,2 Millionen Euro Verfahrenskosten allein bis April 2021. Ein Regressanspruch gegen den damaligen Minister wurde nach einem externen Gutachten nicht erhoben. Der Untersuchungsausschuss legte im Juni 2021 einen Bericht über 725 Seiten vor.
Kommt sie wieder? Nach heutigem Stand nicht. Das Verzeichnis der Gesetzgebungsvorhaben des Verkehrsministeriums für diese Wahlperiode führt 35 Projekte, keines davon eine Pkw-Maut, und der Koalitionsvertrag von 2025 enthält keine entsprechende Zusage; alle vier Maut-Erwähnungen darin betreffen den Lkw. Wer etwas anderes liest, liest meist Zitate aus dem Koalitionsvertrag von 2013, der eine Pkw-Maut tatsächlich versprach.
Das Urteil wirkt bis nach Belgien, und zwar auf Ihre Rechnung
Die belgischen Regionen haben sich am 10. Juli 2026 im Grundsatz verständigt. Geplant ist ein volldigitales, kennzeichengebundenes Straßenprodukt für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen ab dem 1. Mai 2027. Bislang ist das eine politische Vereinbarung und kein Gesetz, die regionalen Dekrete fehlen noch.
Der Punkt für Sie: Es soll für belgische und ausländische Kennzeichen gleich gelten, und Belgier sollen über die regionale Kfz-Steuer entlastet werden. Die erste Hälfte, die Gleichbehandlung, ist die Lehre aus C-591/17: Ein Nachbarland darf eine Abgabe nicht mehr so bauen, dass am Ende nur Auswärtige zahlen. Die zweite Hälfte ist genau der Punkt, an dem die deutsche Pkw-Maut gescheitert ist, denn dort war es die Entlastung der eigenen Halter über die Kfz-Steuer, die den Gerichtshof überzeugte. Ob eine steuerliche Entlastung der Belgier diesmal trägt, ist deshalb offen: Eine Prüfung auf EU-Ebene steht noch aus.
Autobahnregeln, die auch Ortskundige Geld kosten
Für die Straße zahlen Sie nichts, für Fehler auf ihr schon. Die folgenden Punkte kosten regelmäßig Geld, auch bei Fahrern, die das deutsche Netz gut kennen.
Die Rettungsgasse bringt auf jeder Stufe ein Fahrverbot von einem Monat
Zuerst der Auslöser, denn dort liegt der häufigste Irrtum: Die Pflicht zur Rettungsgasse entsteht, sobald die Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen, und nicht erst, wenn ein Signalhorn zu hören ist. Die Gasse verläuft immer zwischen dem äußerst linken Fahrstreifen und dem unmittelbar rechts daneben, unabhängig von der Spurzahl.
Die Regel gilt außerdem nicht nur auf Autobahnen: § 11 Abs. 2 StVO erfasst ebenso Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung.
Die Sanktion ist eine der härtesten des Katalogs. Keine Gasse zu bilden, kostet 200 € bis 320 €, sie selbst zu befahren 240 € bis 320 €, beides mit 2 Punkten und beides schon in der Grundstufe mit einem Monat Fahrverbot.
Im Tunnel gilt eine andere Anweisung der Betreiber: Nur der linke Fahrstreifen zieht nach links, alle anderen nach rechts, mit mindestens 5 m Abstand, und gerufen wird von der Notrufstation, nicht mit dem Handy. Auf der Fahrt nach Süden müssen Sie immerhin nicht umlernen: Österreich baut seine Gasse genauso.
Bei der Spurdisziplin steht das Gesetz woanders als der Merksatz. § 2 Abs. 2 StVO verlangt, „möglichst weit rechts“ zu fahren, und nicht, die linke Spur ausschließlich zum Überholen zu nutzen; § 7 Abs. 1 liefert die Ausnahme für dichten Verkehr. Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot: 15 €, mit Behinderung 25 €, wobei die fahrstreifenbezogene Stufe die Autobahnen ausdrücklich ausnimmt. Wirklich verboten ist das Rechtsüberholen: außerorts, und dazu zählt die Autobahn, 100 € und 1 Punkt.
Drei gesetzliche Fälle erlauben es trotzdem, rechts schneller zu sein: dichter Verkehr mit Warteschlangen auf allen Streifen (§ 7 Abs. 2), eine stehende oder langsam fahrende Schlange auf dem linken Streifen, an der Sie mit „geringfügig höherer Geschwindigkeit“ vorbeifahren dürfen (§ 7 Abs. 2a; eine km/h-Zahl nennt das Gesetz nicht, erfinden Sie also keine), und die Ausfädelungsspur bei stehendem oder stockendem Durchgangsverkehr (§ 7a Abs. 3). Was dabei viele überrascht: Die freie Fahrstreifenwahl gibt es auf der Autobahn nicht, § 7 Abs. 3 gewährt sie nur innerhalb geschlossener Ortschaften. Den Seitenstreifen zum Vorankommen zu nutzen, kostet 75 € und 1 Punkt, ein Elefantenrennen ohne „wesentlich höhere Geschwindigkeit“ 80 € und 1 Punkt.
Die Richtgeschwindigkeit kostet kein Bußgeld, aber unter Umständen Ihren Schadensersatz
Ein allgemeines Tempolimit für Pkw gibt es weiterhin nicht, nur die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h aus der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung vom 21. November 1978, die als Empfehlung für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fortgilt. Der Gesetzentwurf für ein generelles Limit, Bundestagsdrucksache 21/5319 vom 14. April 2026, ist ein Antrag und keine Regel.
Die Folge liegt im Zivilrecht, und hier zitieren erstaunlich viele Seiten die falsche Vorschrift. Maßgeblich ist BGH, Urteil vom 17.03.1992, VI ZR 62/91 (BGHZ 117, 337, der „Idealfahrer“): Wer schneller als 130 km/h gefahren ist, kann sich nicht auf das unabwendbare Ereignis berufen, solange er nicht beweist, dass der Unfall bei 130 genauso schwer ausgefallen wäre. Diese Einwendung steht in § 17 Abs. 3 StVG, nicht in § 7 Abs. 2, der seit der Schadensrechtsreform von 2002 nur noch höhere Gewalt erfasst. Praktisch heißt das: Auf freier Strecke ist schnelles Fahren erlaubt, und es wird teuer in der Sekunde, in der etwas passiert.
Denken Sie zudem an § 39 Abs. 2 und 4 StVO: Eine leuchtende Wechselverkehrsanzeige ist ein vollwertiges Verkehrszeichen und geht der Empfehlung wie den allgemeinen Regeln vor. Ein Zeichen auf einem Fahrzeug, etwa an der Absperrtafel einer Baustelle, schlägt sogar das feste Schild (§ 39 Abs. 6).
Tempolimits, die nur für bestimmte Fahrzeuge gelten
Auf der Autobahn und auf getrennten Kraftfahrstraßen sind diese Werte nach § 18 Abs. 5 StVO harte Obergrenzen, „auch unter günstigsten Umständen“:
| Fahrzeuge | Obergrenze |
|---|---|
| Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, ausgenommen Pkw; Pkw, Lkw, Wohnmobil oder Zugmaschine mit Anhänger; Busse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger | 80 km/h |
| Motorräder mit Anhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, Zugmaschinen mit zwei Anhängern, Busse mit Anhänger oder mit stehenden Fahrgästen | 60 km/h |
| Busse ohne Anhänger, die eine detaillierte Bedingungsliste erfüllen (Zulassung für 100 km/h, Reisebusbestuhlung, Gurte auf allen Plätzen, Begrenzer auf 100 km/h) | 100 km/h |
Daraus folgt die Regel für Wohnmobile, die in keinem Ratgeber vollständig steht: Ein Wohnmobil bis 3,5 Tonnen ohne Anhänger kommt in keiner dieser Zeilen vor und darf die freien Abschnitte wie ein Pkw nutzen. Über 3,5 Tonnen sind es 80 km/h, und mit Anhänger sind es 80 km/h unabhängig vom Gewicht. Die Ausnahme „ausgenommen Pkw“ in der ersten Zeile bedeutet umgekehrt, dass ein schwerer Pkw nicht auf 80 gezogen wird.
Zum Zugang zur Autobahn gehören zwei weitere Vorgaben aus § 18 Abs. 1: Zugelassen sind nur Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h, und dasselbe gilt für einen mitgeführten Anhänger. Fahrzeug samt Ladung darf 4 m hoch und 2,55 m breit sein, Kühlfahrzeuge 2,60 m. Übrigens: Auf einer Autobahn innerhalb einer geschlossenen Ortschaft dürfen Sie schneller als 50 km/h fahren, das Ortsschild wirkt dort nicht.
Verbotene Manöver, und ein Mythos
| Verstoß | Sanktion |
|---|---|
| Wenden oder Rückwärtsfahren | 75 € auf der Zu- oder Abfahrt, 130 €, 200 € und ein Monat Fahrverbot auf der durchgehenden Fahrbahn |
| Halten, auch auf dem Seitenstreifen | 30 € · Parken 70 € und 1 Punkt |
| Als Fußgänger auf der Autobahn | 10 € |
| Nutzung mit zu langsamem Fahrzeug oder über den Maßen | 20 €, im schwereren Fall 70 € und 1 Punkt |
Mit leerem Tank liegenbleiben ist in Deutschland kein eigener Verstoß
Die Behauptung hält sich hartnäckig, steht aber nicht im Gesetz: Der Bußgeldkatalog kennt keinen Tatbestand für einen leeren Tank. Geahndet wird die Folge, nicht der leere Tank, nämlich als Halten (30 €), Parken (70 €) oder als nicht abgesicherte Panne mit Gefährdung (60 € und 1 Punkt).
Panne: die Reihenfolge, die im Gesetz steht
Warnblinkanlage sofort einschalten
§ 15 StVO stellt das an den Anfang, noch vor allem anderen.
Warnweste anlegen, bevor Sie aussteigen
An dieser Stelle der Kette empfiehlt die Autobahn GmbH sie ausdrücklich. Vorgeschrieben ist allerdings nur das Mitführen, siehe unten.
Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen
Die Vorschrift nennt „ausreichende Entfernung“ und bei schnellem Verkehr etwa 100 m. Das ist die einzige Distanz, die das Gesetz selbst angibt.
Hinter die Schutzplanke gehen, dann 112 rufen
Nach § 15 StVO gehört das Warndreieck bei einer Panne auf der Autobahn in etwa 100 m Entfernung aufgestellt.
Mitführen ja, tragen nein, und in Österreich ist es umgekehrt
Nach StVZO § 53a muss eine Warnweste im Fahrzeug liegen, in Pkw, Lkw, Zugmaschinen und Bussen. Eine Tragepflicht kennt das deutsche Recht nicht, und eine Weste pro Insasse verlangt es auch nicht. In Österreich gilt in definierten Situationen eine Tragepflicht. Wer über den Brenner fährt, nimmt deshalb besser so viele Westen mit, wie Menschen aussteigen könnten.
Zur Ausrüstung im Übrigen: bis 3,5 Tonnen ein Warndreieck, über 3,5 Tonnen zusätzlich eine eigene Warnleuchte. Motorräder sind davon ausgenommen. Die beliebte Merkregel, der schwarze Pfeil am Leitpfosten zeige zur nächsten Notrufsäule, steht übrigens weder in der StVO-Anlage noch in der VwV-StVO. Verlassen Sie sich im Notfall nicht darauf.
Bußgelder, Punkte und was über die Grenze reicht
Die folgenden Sätze stammen aus dem Anhang der BKatV, Tabelle 1 Buchstabe c, und gelten für Pkw und Motorräder. Sie sind seit der Reform vom 9. November 2021 unverändert.
| Überschreitung | innerorts | außerorts | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | 20 € | 0 | kein |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | 40 € | 0 | kein |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | 60 € | 0 | kein |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 100 € | 1 | kein |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 150 € | 1 | kein |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 200 € | 2 innerorts, 1 außerorts | 1 Monat innerorts |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 320 € | 2 | 1 Monat, beides |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 480 € | 2 | 2 Monate innerorts, 1 außerorts |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 600 € | 2 | 3 Monate innerorts, 2 außerorts |
| über 70 km/h | 800 € | 700 € | 2 | 3 Monate |
Vier Punkte dazu stehen selten zusammen. Das Regelfahrverbot beginnt bei 31 km/h innerorts und bei 41 km/h außerorts, nicht bei 26, wie oft geschrieben wird; die 26 gehören zur Wiederholungsregel. Ein Bußgeld allein erzeugt keinen Punkt: Der Verstoß muss in Anlage 13 FeV stehen und mindestens 60 € oder ein Fahrverbot nach sich ziehen, weshalb die 70 € für 16 bis 20 km/h punktfrei bleiben. Bis 55 € wird ohnehin nur ein Verwarnungsgeld erhoben. Vorsatz verdoppelt zudem jeden Regelsatz über 55 €, wobei Gefährdung oder Sachbeschädigung weitere Zuschläge auslösen und Gefahrguttransporte 50 % obendrauf zahlen.
Die Wiederholungsregel nach § 4 Abs. 2 BKatV: Ein Monat Fahrverbot ist die Regel, wenn zwei Überschreitungen von jeweils mindestens 26 km/h vorliegen und die zweite innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung begangen wurde. Gerechnet wird also ab Rechtskraft, nicht ab der Tat. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und für Gespanne beginnt das Fahrverbot eine Stufe früher, bei 26 km/h innerorts und 31 außerorts, und dieselbe Überschreitung kostet dort deutlich mehr.
| Weiterer Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Handy oder elektronisches Gerät | 100 € | 1 | kein |
| mit Gefährdung, mit Sachbeschädigung | 150 €, 200 € | 2 | 1 Monat |
| Rotlicht | 90 € | 1 | kein |
| Rot länger als eine Sekunde oder mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Abstand | 25 € unter 80 km/h bis 400 € über 130 km/h bei sehr geringem Abstand | bis 2 | bis 3 Monate |
| 0,5 Promille oder 0,25 mg/l | 500 € | 2 | 1 Monat |
| Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren: absolutes Alkoholverbot | 250 € | 1 | kein |
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt formuliert es so: Bis zu einem geeichten Messwert von 100 km/h sind es ±3 km/h, darüber 3 % des Messwertes, und dieser Wert wird abgezogen. Aus dem Messwert wird also erst die anrechenbare Geschwindigkeit, und erst daraus die Überschreitung. In Österreich ist die vergleichbare Angabe von 3 km/h dagegen nur eine Gerätetoleranz und kein rechtlicher Abzug. Denselben Reflex über die Grenze mitzunehmen, ist deshalb ein Fehler.
Die Staffel nach § 4 Abs. 5 StVG: 4 bis 5 Punkte bringen eine schriftliche Ermahnung, 6 bis 7 eine schriftliche Verwarnung, und ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, zwingend und ohne Ermessen. Getilgt wird ein Punkt aus einer Ordnungswidrigkeit nach zwei Jahren und sechs Monaten, schwerere Einträge nach fünf oder zehn Jahren, jeweils plus ein Jahr Überliegefrist.
Eine gewöhnliche Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG). Die Mautordnungswidrigkeit verjährt dagegen erst nach drei Jahren, und die Maut selbst lässt sich vier Jahre rückwirkend nachfordern. Der Abstand zwischen diesen Fristen ist ungewöhnlich groß.
Was über die Grenze reicht, in beide Richtungen
Nach innen: Die deutsche Polizei darf von einem Fahrer ohne festen Wohnsitz in Deutschland eine Sicherheitsleistung am Straßenrand verlangen, über § 132 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG. Landesvorschriften sehen in der Regel Bargeld in Euro vor, als Rückfallebene die Beschlagnahme des Fahrzeugs, dessen Wert auf das Doppelte der Sicherheit begrenzt ist.
Nach außen, und das betrifft Sie: Vollstreckt wird im EU-Raum erst ab 70 € einschließlich Verfahrenskosten, so die Schwelle des § 87b Abs. 3 Nr. 2 IRG, die das Bundesamt für Justiz in beide Richtungen anwendet. Zwischen Deutschland und Österreich gilt sie nicht: Der bilaterale Vertrag vom 31. Mai 1988 geht dem EU-Rahmenbeschluss vor und vollstreckt ab 25 €, Behörde zu Behörde. Ein kleiner österreichischer Bescheid erreicht Sie also, eine Forderung aus einem anderen EU-Staat, die mitsamt Kosten unter 70 € bleibt, nicht.
Halterdaten wandern ohnehin über die Grenze, nach der Richtlinie (EU) 2015/413 in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/3237. Ein deutsches Fahrverbot wirkt dagegen nur in Deutschland (§ 25 Abs. 1 StVG), und eine EU-weite Anerkennung von Fahrverboten existiert 2026 noch nicht: Die Richtlinie (EU) 2025/2206 ist bis zum 26. November 2028 umzusetzen und ab dem 26. November 2029 anzuwenden.
Weiterfahrt: hinter der Grenze fängt das Bezahlen an
Deutschland ist der kostenlose Kern einer zahlenden Nachbarschaft. Kein einziges dieser Systeme lässt sich nachträglich regeln, alle brauchen Ihr Kennzeichen vor der Einreise:
- die Schweiz für die westlichen Alpenrouten, wo die Pflicht ab dem ersten Autobahnmeter greift
- Tschechien für alles, was über Bayern und Sachsen nach Prag und weiter führt
- Slowenien und Ungarn für die Fahrt an die Adria und auf den Balkan
- Österreich liegt auf fast jeder Südroute dazwischen und verlangt seine eigene Vignette. Verkauft wird sie von der ASFINAG, über deren Shop, App und Verkaufsstellen. Auf einigen Alpenstrecken kommt dort zusätzlich eine Streckenmaut hinzu.
- Italien rechnet dagegen streckenabhängig an der Mautstation ab; dort ist vor der Grenze nichts zu erledigen.
Die Faustregel für ein Reisebudget, das in Deutschland startet: null für deutsche Straßen, danach eine Zeile pro Grenze. Die teuren Fehler passieren praktisch nie in Deutschland, sondern bei der Einreise nach Österreich, in die Schweiz oder nach Tschechien.
Wenn Sie zuerst den Überblick wollen, welches Land was verlangt: Unser Vignetten-Grundlagenartikel erklärt die Systeme in zwei Minuten, und die Übersicht aller E-Vignetten für Europa zeigt sie Land für Land.
Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich in Deutschland eine Vignette?
Nein. Deutschland hat kein zeitbasiertes Straßenprodukt für Pkw, und es gibt auch keine allgemeine Pkw-Maut. Autobahnen und Bundesstraßen sind für Pkw, Motorräder und Wohnmobile kostenlos, unabhängig vom Zulassungsland. Zu kaufen ist vor der Fahrt nichts, außer der Umweltplakette, wenn Ihre Route eine Umweltzone berührt.
Wo zahle ich in Deutschland mit dem Pkw wirklich?
Belegt sind drei Stellen: der Warnowtunnel in Rostock, der Herrentunnel in Lübeck und die Rossfeld-Panoramastraße bei Berchtesgaden. Das Autobahn- und Bundesstraßennetz ist im Übrigen frei, einschließlich des Hamburger Elbtunnels. Eine gesetzliche private Maut nach dem FStrPrivFinG gibt es nur an den beiden Tunneln; einzelne weitere Berg- und Panoramastraßen können eigene Entgelte erheben.
Warum ist der Warnowtunnel im Sommer teurer?
Weil der Betreiber einen Saisontarif fährt, was in Deutschland fast nichts sonst macht. Bar zahlt ein Pkw 5,40 € vom 1. Mai bis 31. Oktober und 4,40 € vom 1. November bis 30. April. Der Satz von 3,49 € setzt ein Kundenkonto mit Tunnelkarte oder RFID-Gerät voraus (Tarif des Betreibers, gültig seit dem 1. November 2025, abgerufen am 7. August 2026).
Ist der Elbtunnel in Hamburg mautpflichtig?
Nein. Er ist ein gewöhnlicher Abschnitt der A7 und für alle Fahrzeuge kostenlos. Für ihn existiert keine Mauthöheverordnung, und benannt sind nach dem FStrPrivFinG nur der Warnowtunnel und der Herrentunnel.
Brauche ich für Hamburg eine Umweltplakette?
Nein. Hamburg hatte nie eine Umweltzone und steht im Register des Umweltbundesamtes weder als aktive noch als abgeschaffte Zone. Die früheren Diesel-Fahrverbote der Stadt sind seit dem 13. September 2023 aufgehoben.
Was kostet die Umweltplakette, und wie lange gilt sie?
Einen Bundestarif gibt es nicht, jede Ausgabestelle setzt ihren eigenen. In Berlin sind es 5 € am Schalter und 6 € online inklusive Porto, das baden-württembergische Verkehrsministerium nennt als Regelspanne 6 bis 15 €. Gültig ist sie ohne Ablaufdatum für die Lebensdauer des Fahrzeugs, und eine einzige Plakette gilt in jeder deutschen Zone.
Was passiert, wenn ich ohne Plakette in eine Umweltzone fahre?
100 € nach lfd. Nr. 153 des Bußgeldkatalogs, ohne Punkte in Flensburg. Es hilft dabei nicht, dass Ihr Fahrzeug die Schadstoffgruppe 4 erfüllen würde: Die Verordnung befreit vom Verbot nur, wer die Plakette führt und soweit das Verkehrszeichen es zulässt. Am Zonenrand verkauft niemand eine.
Braucht mein Motorrad eine Umweltplakette?
Nein. Motorräder, Trikes und Quads, die als Zwei- oder Dreiradfahrzeuge zugelassen sind, fallen gar nicht in den Anwendungsbereich der 35. BImSchV und sind von den Umweltzonen nicht betroffen. Die Verordnung erfasst nur die Fahrzeugklassen M und N.
Muss ich als Wohnmobilfahrer über 3,5 Tonnen die Lkw-Maut zahlen?
Nein. Die Maut verlangt beides zugleich: mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse und Einsatz im Güterkraftverkehr. Ein privates Wohnmobil erfüllt die zweite Bedingung nicht, auch mit fünf Tonnen nicht. Was sich ändert, ist das Tempolimit: auf der Autobahn dann 80 km/h, und mit Anhänger 80 km/h schon unterhalb von 3,5 Tonnen.
Ab welchem Gewicht gilt die Lkw-Maut, ab 3,5 oder ab 7,5 Tonnen?
Seit dem 1. Juli 2024 ab mehr als 3,5 Tonnen, vorher galten 7,5 Tonnen. Exakt 3500 kg sind nicht pflichtig, das Gesetz sagt „mehr als“. Maßgeblich ist die technisch zulässige Gesamtmasse aus Feld F.1 des Fahrzeugscheins, weshalb eine Ablastung auf dem Papier seit Dezember 2023 nichts mehr bringt.
Kommt die Pkw-Maut noch?
Nach heutigem Stand nicht. Das Verzeichnis der Gesetzgebungsvorhaben des Verkehrsministeriums für diese Wahlperiode führt 35 Projekte und keine Pkw-Maut, und der Koalitionsvertrag von 2025 enthält keine Zusage dazu. Artikel, die etwas anderes behaupten, zitieren meist den Koalitionsvertrag von 2013. Das alte Infrastrukturabgabengesetz wurde zum 25. November 2023 förmlich aufgehoben.
Gilt auf der Autobahn wirklich kein Tempolimit?
Auf einem großen Teil des Netzes gibt es keine allgemeine Begrenzung für Pkw, sondern die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h aus der Verordnung von 1978. Ausgeschilderte und über Wechselverkehrszeichen angezeigte Limits sind dagegen bindend und gehen der Empfehlung vor. Wer schneller als 130 fährt, riskiert kein Bußgeld, verliert im Schadensfall aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Berufung auf das unabwendbare Ereignis.
Ab welcher Überschreitung ist der Führerschein weg?
Für Pkw beginnt das Regelfahrverbot bei 31 bis 40 km/h innerorts und bei 41 bis 50 km/h außerorts, jeweils ein Monat. Die häufig genannten 26 km/h gehören zur Wiederholungsregel: zwei Überschreitungen von je mindestens 26 km/h, die zweite innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und für Gespanne greift das Fahrverbot eine Stufe früher.
Was kostet es, keine Rettungsgasse zu bilden?
200 € bis 320 €, dazu 2 Punkte und schon in der Grundstufe ein Fahrverbot von einem Monat. Die Gasse selbst zu befahren, kostet 240 € bis 320 € zu denselben Bedingungen. Entscheidend ist der Auslöser: Die Pflicht entsteht, sobald die Fahrzeuge im Schritttempo fahren oder stehen, und nicht erst beim Signalhorn.
Muss ich ein Bußgeld aus dem Ausland wirklich bezahlen?
Innerhalb der EU wird ab 70 € einschließlich Verfahrenskosten vollstreckt, und das Bundesamt für Justiz wendet diese Schwelle in beide Richtungen an. Zwischen Deutschland und Österreich gilt sie nicht: Ein bilateraler Vertrag von 1988 vollstreckt ab 25 €. Halterdaten wandern ohnehin über die Grenze. Ein deutsches Fahrverbot wirkt umgekehrt nur in Deutschland, und eine EU-weite Anerkennung von Fahrverboten gibt es bis 2029 nicht.


