Haben Mietwagen in der Schweiz eine Vignette?
Die ehrliche Antwort: oft, aber verlassen Sie sich nicht darauf. Die Schweiz verkauft nur die Jahresvignette. Sie gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Ein in der Schweiz zugelassener Mietwagen, der regelmäßig auf Schweizer Autobahnen fährt, hat deshalb meist eine. Die Pflicht hängt aber an der Fahrt auf der Autobahn, nicht am Mietvertrag.
Nachprüfen ist hier schwieriger als irgendwo sonst. Die Klebevignette sitzt innen an der Windschutzscheibe: Suchen Sie sie und achten Sie darauf, dass es die aktuelle ist. Die E-Vignette sehen Sie dagegen nicht. Die öffentliche Abfrage des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zeigt sie nur, wenn der Käufer sie beim Kauf oder später auf „öffentlich einsehbar“ gestellt hat. Bei einem Mietwagen ist das oft nicht der Fall. Finden Sie keine Klebevignette, lassen Sie sich am Schalter schriftlich bestätigen, ob das Auto eine E-Vignette hat, oder bitten Sie darum, sie öffentlich sichtbar zu schalten. Kaufen Sie nicht einfach vorsichtshalber eine zweite: Das BAZG erstattet E-Vignetten nur in engen Fällen, etwa bei einem nachgewiesenen Doppelkauf im eigenen Webshop.
Anders liegt der Fall bei einem Mietwagen aus Deutschland, Frankreich oder Italien. Dann kaufen Sie die Schweizer Vignette selbst, bevor Sie auf die Autobahn fahren. Sie gilt auch in Liechtenstein. Eine Wartefrist wie in Österreich gibt es nicht. Online-Käufer haben in der Schweiz kein Widerrufsrecht, deshalb gilt die E-Vignette aus dem Webshop des Bundes laut BAZG direkt nach dem Kauf. Haben Sie dort ein ausländisches Kennzeichen falsch eingetippt, können Sie es innerhalb von 24 Stunden einmal korrigieren. Bei Vignetim kaufen Sie die E-Vignette für die Schweiz auf das Kennzeichen Ihres Mietwagens.