Strafe ohne Vignette in Österreich: 200 Euro Ersatzmaut
Die staatliche Autobahngesellschaft ASFINAG verlangt bei fehlender oder abgelaufener Vignette eine Ersatzmaut von 200 Euro für Pkw und Wohnmobile und 100 Euro für Motorräder. Diese Beträge gelten für Verstöße ab dem 1. Januar 2026, vorher waren es 120 und 65 Euro. Erst wenn Sie die Ersatzmaut nicht bezahlen, folgt ein Verwaltungsstrafverfahren mit 300 bis 3.000 Euro. Beides kommt also nicht zusammen. Nach § 20 Abs. 5 des Bundesstraßen-Mautgesetzes (BStMG) bleibt straflos, wer die Ersatzmaut fristgerecht zahlt.
Die Mautaufsicht kann die Ersatzmaut direkt vor Ort kassieren. Wer sich weigert, riskiert, dass das Auto mit einer Parkkralle festgesetzt wird oder die Fahrzeugpapiere einbehalten werden. Für die Maut haften Fahrer und Zulassungsbesitzer gemeinsam (§ 4 BStMG). Die schriftliche Zahlungsaufforderung darf auch an eine Adresse in Deutschland gehen. Dann haben Sie vier Wochen Zeit, bei einem Zettel am Fahrzeug zwei Wochen.
Vignetim verkauft die österreichische Vignette nicht. Sie bekommen sie im Mautshop der ASFINAG (shop.asfinag.at), in der ASFINAG-App sowie an Tankstellen und in Trafiken. Achten Sie auf den Zeitpunkt: Eine digitale 2-Monats- oder Jahresvignette aus dem Onlineshop gilt frühestens ab dem 18. Tag nach dem Kauf. Die digitale 1-Tages- und 10-Tages-Vignette sowie jede vor Ort gekaufte Vignette gelten ohne Wartefrist. Wer also am Vorabend die Jahresvignette online kauft, fährt am nächsten Morgen ohne gültige Vignette.
Zum Jahreswechsel ändert sich noch etwas: Die Klebevignette 2026 ist die letzte. Ab dem Vignettenjahr 2027, das am 1. Dezember 2026 beginnt, gibt es die Vignette nur noch digital, registriert auf das Kennzeichen (§ 11 Abs. 2 BStMG). Eine geklebte Jahresvignette 2026 bleibt bis zum 31. Januar 2027 gültig.